- 10.02.1998, 13:20:39
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- OTS0132
Pflichtversicherung für 'neue Selbständige'
Erwartete Einnahmen von 1,6 Mrd. S entlasten Pensionsbudget
Wien (OTS) - Im Rahmen der Einbeziehung aller Erwerbseinkommen
in die allgemeine Sozialversicherung müssen die äneuen Selbständigen"
ab 1. Jänner 1998 sowohl zur Kranken- als auch zur
Pensionsversicherung Beiträge bezahlen. Betroffen sind vorwiegend
selbständig Erwerbstätige, die weder über einen freien Dienstvertrag
noch eine andere Pflichtversicherung (z.B. als Gewerbetreibender)
verfügen. Die Mindestbeitragsgrundlage für jene, die diese
selbständige Erwerbstätigkeit ausschließlich ausüben, beträgt 7.400
monatlich.
"Neue Selbständige", die neben einer anderen Erwerbstätigkeit eine
weitere selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, werden
sozialversicherungspflichtig, wenn die jährliche Beitragsgrundlage
von 45.960 S (entspricht dem 12-fachen Betrag der monatlichen
Geringfügigkeitsgrenze von 3.830 S nach dem ASVG) überschritten wird.
Die Sozialversicherung rechnet mit rund 45.000 neuen
Versicherten, erklärt der Versicherungsexperte Johannes Rudda vom
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bei einem
Vortrag im Management Club in Wien. Die erwarteten Einnahmen liegen
bei rund 1,6 Mrd. S. Der Löwenanteil davon kommt mit 1,2 Mrd. S aus
den Pensionsversicherungsbeiträgen der 'neuen Selbständigen'. "Diese
Gelder stellen einen beachtlichen Beitrag zur Entlastung des
Pensionsbudgets dar", kommentiert der Präsident des Hauptverbandes
der österreichischen Sozialversicherungsträger, Hans Sallmutter, die
neue Versicherungspflicht.
Die Einnahmen der Pensionsversicherung betrugen 1996 insgesamt
rund 154 Mrd. S. Sallmutter begrüßt die erwarteten Mehreinnahmen als
weiteren Schritt zu einem gerechteren Beitragssystem, in dem alle
Erwerbseinkommen vergleichbaren beitragsrechtlichen Notwendigkeiten
unterliegen. "Damit wird dem Wegbrechen der Beitragsgrundlagen, das
wir in den letzten Jahren aufgrund der explosionsartigen Zunahme
neuer Beschäftigungsformen beobachten mußten, wirksam
entgegengesteuert", so Sallmutter.
Mit der Pensionsreform des Jahres 1997 wird außerdem ab dem Jahr
2000 für Bauern und Gewerbetreibende die Subsidiarität in der
Krankenversicherung abgeschafft, was für die Pensionsversicherung
bereits seit 1980 gilt. Von der Neuregelung sind rund 60.000
Nebenerwerbslandwirte sowie bis zu 70.000 Gewerbetreibende und
Freiberufler betroffen, die dann sowohl im Haupterwerb wie auch im
Nebenerwerb krankenversicherungspflichtig sind. Dadurch erwartet die
Krankenversicherung Mehreinnahmen von 1,3 Mrd. S pro Jahr. Den
gesetzlichen Interessenvertretungen der betroffenen Freiberufler, wie
Ärzten, Rechtsanwälten und Apothekern, steht es jedoch frei, mit dem
GSVG gleichwertige Versorgungsleistungen (z.B.
Gruppenprivatversicherungen) anzubieten.
Rückfragehinweise:Hauptverband der Sozialversicherungsträger
Mag. Andrea Rogy, 71132-1123
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