- 28.01.1998, 09:19:40
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- OTS0035
Honorare für Masseverwalter: Wirtschaft für mehr Transparenz
Wirtschaftskammer Österreich begrüßt Reformvorstoß von Justizminister Nikolaus Michalek
Wien (PWK) - Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßt die
Ankündigung von Justizminister Nikolaus Michalek, das
Entlohnungssystem für Masse- und Ausgleichsverwalter in Österreich zu
reformieren. Bis Sommer soll ein Verordnungsentwurf vorliegen. Damit
wird ein Wunsch der Wirtschaftskammer Österreich in die Tat
umgesetzt. ****
Derzeit sind die Honorare für diese Berufsgruppen landesweit
höchst unterschiedlich geregelt. Neben Honoraren auf Basis von
(unterschiedlichen) Prozentsätzen finden sich auch Kombinationen von
fixen Schillingbeträgen plus prozentueller Steigerungen.
Hanspeter Hanreich, Leiter der Rechtspolitischen Abteilung der
Wirtschaftskammer Österreich: "Da ist über die Jahre ein Wildwuchs
entstanden, den kaum noch jemand überblickt. Unser Ziel bei einer
Neugestaltung des Entlohnungssystems für Masseverwalter ist: Ein
Masseverwalter soll erfolgsorientiert und marktmäßig entlohnt werden.
Seine Entlohnung muß transparent und überprüfbar sein. Und es muß die
Stellung der Gläubiger bzw. des Gläubigerausschusses verstärkt
werden."
Da die Gerichte die Höhe der Entlohnung des Masseverwalters
hoheitlich bestimmen, sollte aus Sicht der Wirtschaftskammer
Österreich den Richtern ein bundeseinheitlicher Rahmen für die
Bemessung der Entlohnung vorgegeben werden.
Konkret könnte sich Hanreich ein Honorarsystem vorstellen, welches
das Entgelt nach einem Bausteinsystem bestimmt. Neben einem
Basisbetrag, der etwa mindestens 15.000 Schilling oder einen
bestimmten Prozentsatz vom zu verteilenden Erlös beträgt, könnte etwa
bei einer Unternehmensfortführung eine bestimmte Prämie als
Unternehmerlohn dazukommen. Zusätzlich könnte auch eventuell eine mit
dem Gläubigerausschuß vereinbarte Erfolgsprämie bezahlt werden; etwa
beim Verkauf spezieller Betriebsanlagen, bei der Restverwertung oder
bei Grundstückverkäufen. Hanreich: "Hier gilt ein einfaches Prinzip.
Je erfolgreicher ein Masseverwalter im Sinn der Gläubiger handelt,
desto höher die Erfolgsprämie." Eine ähnliche Kombination von
Basisbetrag plus Zusatzprämie wäre auch für den Ausgleichsverwalter
zu schaffen.
Bei einer Neuregelung der Honorarsysteme wären aber aus Sicht der
Wirtschaftskammer auch andere Probleme zu berücksichtigen: Die
Verrechnung von Wirtschaftstreuhänder-Kosten (Status, Bilanzen etc.);
Welche Kosten für juristische Dienstleistungen werden verrechnet und
wer trägt sie; Wer übernimmt die Kosten für Versteigerungshäuser oder
Makler?
(Schluß) RH
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