- 26.01.1998, 13:50:38
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- OTS0147
NÖ Wahlrechtsabteilung: Vorwürfe der Grünen zurückgewiesen
Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten
St.Pölten (NLK) - Es geht hier nicht um eine politische
Entscheidung und schon gar nicht liegt eine Schikane vor, sondern
es sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, noch dazu, wo
ein klares Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vorliegt. Das
stellt die Wahlabteilung beim Amt der NÖ Landesregierung im
Zusammenhang mit Vorwürfen der "Grünen - Die Grüne Alternative"
fest. Nach der NÖ Landtagswahlordnung sind Kurzbezeichnungen für
die Parteien in Buchstaben, nicht in Worten, abzufassen. Weshalb
die Kurzbezeichnung "Grüne" - wie schon 1988 klargestellt und 1989
vom Verfassungsgerichtshof bestätigt, unzulässig ist.
Klargestellt wird aber auch, daß durch eine falsche oder
unzulässige Kurzbezeichnung die Unterschriften auf
Unterstützungserklärungen nicht ihre Gültigkeit verlieren.
Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung
Pressestelle
Tel.: 02742/200/2180
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