- 22.01.1998, 11:40:28
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- OTS0130
Unklarheit über Krankenschein für Bauern
Vertragsloser Zustand nach wie vor aufrecht - Ärztekammer unternimmt Schritte gegen Vertrauens- und Rechtsbruch
Wien (OTS) - Mißverständlich ist die jüngst erfolgte Meldung
über die Einigung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern mit
den neun Gebietskrankenkassen. Wie Dr. Wolfgang Routil,
Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), am
Donnerstag mitteilte, besteht zwischen der Ärzteschaft und der
Bauernkrankenkasse nach wie vor kein Vertrag. Auch sei noch immer
unklar, ob die Bauern ab 1. Juli 1998 ärztliche Leistungen auf
Krankenschein in Anspruch nehmen können. Routil: "Bis jetzt gibt
es darüber jedenfalls keine Verhandlungen zwischen
Gebietskrankenkasse und Ärztekammer." Die ÖÄK sieht bei der von
den Bauernvertretern angestrebten Lösung Rechtswidrigkeit, da über
ein Gesetz in geltende Verträge eingegriffen werde. Man habe daher
alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um gegen diese
"rechtliche Unkultur" anzukämpfen, heißt es aus der ÖÄK.
Bekanntlich lösten die Ärzte vergangenen Oktober den Vertrag
mit der Bauernkasse fristlos auf, da ohne Rücksprache mit den
Ärzten der Anschluß der bisher eigenständigen Bauernkasse an die
Gebietskrankenkasse beschlossen wurde. Darin sahen die Mediziner
einen schweren Vertrauens- und Rechtsbruch. Darüber hinaus könnten
die Ärzte unter den neuen Voraussetzungen ihrem umfassenden und
intensiven Betreuungsauftrag in ländlichen Gebieten nur noch
schwer nachkommen, argumentierten damals die Ärzte diesen
einmaligen und schwerwiegenden Schritt. (Schluß)
Rückfragehinweis: Pressestelle der Österreichischen
Ärztekammer, Tel. 01/512 44 86.
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