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Unklarheit über Krankenschein für Bauern

Vertragsloser Zustand nach wie vor aufrecht - Ärztekammer unternimmt Schritte gegen Vertrauens- und Rechtsbruch

Wien (OTS) - Mißverständlich ist die jüngst erfolgte Meldung über die Einigung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern mit
den neun Gebietskrankenkassen. Wie Dr. Wolfgang Routil, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), am Donnerstag mitteilte, besteht zwischen der Ärzteschaft und der Bauernkrankenkasse nach wie vor kein Vertrag. Auch sei noch immer unklar, ob die Bauern ab 1. Juli 1998 ärztliche Leistungen auf Krankenschein in Anspruch nehmen können. Routil: "Bis jetzt gibt
es darüber jedenfalls keine Verhandlungen zwischen Gebietskrankenkasse und Ärztekammer." Die ÖÄK sieht bei der von den Bauernvertretern angestrebten Lösung Rechtswidrigkeit, da über ein Gesetz in geltende Verträge eingegriffen werde. Man habe daher alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um gegen diese
"rechtliche Unkultur" anzukämpfen, heißt es aus der ÖÄK.

Bekanntlich lösten die Ärzte vergangenen Oktober den Vertrag mit der Bauernkasse fristlos auf, da ohne Rücksprache mit den Ärzten der Anschluß der bisher eigenständigen Bauernkasse an die Gebietskrankenkasse beschlossen wurde. Darin sahen die Mediziner einen schweren Vertrauens- und Rechtsbruch. Darüber hinaus könnten die Ärzte unter den neuen Voraussetzungen ihrem umfassenden und intensiven Betreuungsauftrag in ländlichen Gebieten nur noch
schwer nachkommen, argumentierten damals die Ärzte diesen einmaligen und schwerwiegenden Schritt. (Schluß)

Rückfragen & Kontakt:

Pressestelle der Österreichischen
Ärztekammer, Tel. 01/512 44 86.

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