• 30.12.1997, 09:36:05
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  • OTS0041

Neues im Umweltschutz

Startschuß zur Deponieverordnung - Höhere Deponie-Tarife - Schwarzer: "UVP soll Verhinderungsimage verlieren"

Wien (PWK) - Mit Beginn des neuen Jahres fällt in Österreich der
Startschuß für die neue Deponieverordnung. Damit soll längerfristig
ein höherer Sicherheitsstandard bei Deponien erreicht werden. ****

Bis 31.12.97 hatte der Deponie-Berechtigte die Möglichkeit, der
Behörde mitzuteilen, ob er die Deponie bis längstens 1.7.1999
auflassen will. Andernfalls muß der Behörde mitgeteilt werden,
welchem zugelassenen Deponietyp die Deponie durch Anpassung an den
Stand der Technik entsprechen soll. Neu im kommenden Jahr ist weiters
die Erhöhung von Tarifen der Deponieabgabe. Für belasteten Erdaushub
ist per 1.1.98 ein Beitrag von 80 Schilling pro Tanne zu leisten.

Zu den wichtigsten Anliegen der Umweltpolitik der Wirtschaft für
1988 zählt der Leiter der Umweltpolitischen Abteilung der
Wirtschaftskammer Österreich, Stephan Schwarzer, die Deregulierung
des Anlagenrechtes sowie eine realistische Klimapolitik. "Für uns ist
wichtig, daß die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) möglichst rasch
ihr Verhinderungsimage verliert". Leider entspreche der derzeit in
Begutachtung befindliche Entwurf dieser Tendenz in keiner Weise.

Das österreichische Betriebsanlagenrecht leide derzeit an einer
"schweren Überreglementierung". Zu lange und schwerfällige
Genehmigungsverfahren schadeten, so Schwarzer, der Attraktivität
unseres Landes als Industriestandort. Investoren legten Wert auf eine
überschaubare und kalkulierbare Dauer der behördlichen Verfahren, was
vor allem bei UVP-Verfahren nicht der Fall ist. Die Wirtschaftskammer
nimmt an, daß Österreich allein wegen des derzeit geltenden UVP-
Gesetzes Investitionen in der Höhe von bis zu 15 Milliarden Schilling
pro Jahr entgehen. Eine Verschärfung würde den Wirtschaftsstandort
Österreich noch unattraktiver erscheinen lassen.

In diesem Zusammenhang dürfe nicht übersehen werden, daß konkrete
Schritte zur Wärmedämmung von Wohngebäuden einen wesentlichen Beitrag
zur Klimapolitik, aber auch zur Beschäftigung bringen könnten.

Eine realistische Klimapolitik, betont Schwarzer, ist ein
wichtiges Anliegen. Österreich habe sich bei seinen Reduktionszusagen
sehr weit vorgewagt. Ein solches "Crash-Szenario" käme Österreich als
Wirtschaftsstandort und damit der Allgemeinheit sehr teuer zu stehen.

Weitere Neuerungen im Bereich des Umweltschutzes betreffen das EU-
Recht, wie z.B. die EU-Wasserrahmenrichtlinie (als Grundlage für eine
einheitliche Gewässerschutzpolitik in der EU) oder eine neue
Richtlinie zur Verringerung der Emissionen organischer Lösemittel
(VOC-Richtlinie).
(Schluß) hp
Rückfragehinweis: Abteilung für Umweltpolitik

Doz. Dr. Stephan Schwarzer
Tel. 501 05 DW 4197

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