- 29.12.1997, 12:36:20
- /
- OTS0084
Kröll: Kampf gegen die EU-widrige Getränkesteuer war richtig
VwGH beantragt Vorabentscheidung beim EuGH in Luxemburg
Wien (PWK) - Es ist nun eingetreten, was die Bundessektion
Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich
immer gesagt und verlangt hat, daß nämlich die antiquierte und
wettbewerbsverzerrende österreichische Getränkesteuer auf ihre
Vereinbarkeit mit der EU-Rechtslage überprüft wird. Wie in den Medien
berichtet, will der VwGH durch die Vorabentscheidung des EuGH wissen,
ob die Getränkesteuer mit der Verbrauchsteuer-Richtlinie bzw. auch
mit der 6. EU- Mehrwertsteuer-Richtlinie vereinbar ist. ****
Die Bundessektion Tourismus ging immer davon aus, daß die
ungerechtfertigte Besteuerung insbesondere von alkoholischen
Getränken mit dem hohen Satz von 10 Prozent im Widerspruch zur
Verbrauchsteuer-Richtlinie steht. Vor allem die hohe Besteuerung der
Dienstleistung ist in dieser Form nicht hinzunehmen. Fraglich ist
auch die Konformität mit der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie, da diese
konkurrenzierende Umsatzsteuern für unzulässig erklärt.
"Der jahrzehntelange Kampf für eine Abschaffung dieser
sinnwidrigen und für die Tourismuswirtschaft äußerst nachteiligen
Konsumsteuer war goldrichtig," betont Bundessektionsobmann Komm.Rat
Hansjörg Kröll. Es zeigt sich, daß die bisherigen Bemühungen der
Interessenvertretung nicht vergeblich waren. Dem von der
Wirtschaftskammerorganisation finanzierten Musterverfahren, den mehr
als 300.000 Unterschriften für die Abschaffung der Getränkesteuer,
dem gemeinsamen Bemühen mit der Getränkeindustrie und dem Handel -
durchwegs Initiativen der Bundessektion und der gastgewerblichen
Fachverbände - lagen richtige Einsichten zugrunde, die den Fiskus und
nunmehr auch die Rechtsprechung dazu veranlassen müssen, die
Getränkesteuer auf ihre Sinnhaftigkeit bzw. Gesetzeskonformität zu
überprüfen.
Es ist für das Gastgewerbe und die österreichische
Tourismuswirtschaft sehr erfreulich, daß in absehbarer Zeit eine
Klärung erfolgen soll. Ohne dem EuGH-Urteil vorgreifen zu wollen,
sind die Chancen für eine Abschaffung der österreichischen
Getränkesteuer intakt, betont Kröll in einer aktuellen Stellungnahme.
(Schluß) hp
Rückfragehinweis: Bundessektion Tourismus und Freizeitwirtschaft
Syndikus Dr. Paul Schimka
Tel: 01/50105-3567
ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PWK/PWK






