Kröll: Kampf gegen die EU-widrige Getränkesteuer war richtig
VwGH beantragt Vorabentscheidung beim EuGH in Luxemburg
Wien (PWK) - Es ist nun eingetreten, was die Bundessektion
Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich immer gesagt und verlangt hat, daß nämlich die antiquierte und wettbewerbsverzerrende österreichische Getränkesteuer auf ihre Vereinbarkeit mit der EU-Rechtslage überprüft wird. Wie in den Medien berichtet, will der VwGH durch die Vorabentscheidung des EuGH wissen, ob die Getränkesteuer mit der Verbrauchsteuer-Richtlinie bzw. auch mit der 6. EU- Mehrwertsteuer-Richtlinie vereinbar ist. ****
Die Bundessektion Tourismus ging immer davon aus, daß die ungerechtfertigte Besteuerung insbesondere von alkoholischen Getränken mit dem hohen Satz von 10 Prozent im Widerspruch zur Verbrauchsteuer-Richtlinie steht. Vor allem die hohe Besteuerung der Dienstleistung ist in dieser Form nicht hinzunehmen. Fraglich ist auch die Konformität mit der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie, da diese konkurrenzierende Umsatzsteuern für unzulässig erklärt.
"Der jahrzehntelange Kampf für eine Abschaffung dieser sinnwidrigen und für die Tourismuswirtschaft äußerst nachteiligen Konsumsteuer war goldrichtig," betont Bundessektionsobmann Komm.Rat Hansjörg Kröll. Es zeigt sich, daß die bisherigen Bemühungen der Interessenvertretung nicht vergeblich waren. Dem von der Wirtschaftskammerorganisation finanzierten Musterverfahren, den mehr als 300.000 Unterschriften für die Abschaffung der Getränkesteuer, dem gemeinsamen Bemühen mit der Getränkeindustrie und dem Handel -durchwegs Initiativen der Bundessektion und der gastgewerblichen Fachverbände - lagen richtige Einsichten zugrunde, die den Fiskus und nunmehr auch die Rechtsprechung dazu veranlassen müssen, die Getränkesteuer auf ihre Sinnhaftigkeit bzw. Gesetzeskonformität zu überprüfen.
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Bundessektion Tourismus und Freizeitwirtschaft