Klagenfurt (OTS) - Die Kärntner Rechtsanwälte stellen sichden
Herausforderungen der Zeit und setzen verstärkt auf
Kundenorientierung, Sicherheit und professionelle Beratung. "Am 1.
Jänner 1998 erfolgt der Start der gemeinsamen Treuhand-Initiative
von Kärntner Rechtsanwälten und Banken", sagte der Präsident der
Kärntner Rechtsanwaltskammer Dr. Anton Gradischnig. Die
Treuhand-Initiative versteht sich als optimale Kooperation zwischen
Rechtsanwälten und Banken zum Wohle der Kunden. Alle Kärntner
Rechtsanwälte und Banken sind eingeladen, der Treuhand-Initiative
beizutreten.
Im November 1997 wurde in einer fundierten Untersuchung durch das
Marktforschungsinstitut Dr. Eva Braunegger erhoben, daß die
Rechtsanwälte für den Bürger in vielen entscheidenden Fragen des
Lebens eine wichtige Rolle spielen. Der Rechtsanwalt wird in vielen
Fällen als persönlicher Vertrauter und strategischer Partner
beschrieben. Aus dieser Motivation heraus stellen die Kärntner
Rechtsanwälte ihre Leistungen unter das neue Motto "Mein Anwalt.
Partner in entscheidenen Fragen des Lebens", verkündete Dr. Wilfried
Aichinger. Kundenorientierung und bestmögliche Beratung des Einzelnen
stehen dabei im Mittelpunkt.
Am 1. Jänner 1998 starten Kärntner Rechtsanwälte gemeinsam mit
namhaften Banken die Treuhand-Initiative. Die Vorteile bei
Treuhandabwicklungen liegen klar auf der Hand:
"Jeder Kärntner kann sich Anwalt und Bank seiner Wahl aussuchen. Sein
Anwalt bietet die individuelle und seriöse Treuhandabwicklung an, die
Bank seines Vertrauens richtet das Treuhandkonto ein und besorgt die
professionelle und transparente Kontoführung. Alle Anwälte und Banken
verpflichten sich nach dem strengen Statut der Treuhand-Initiative
vorzugehen. Die kontoführende Bank wird nun auch Vertragspartner des
Kunden, sie überwacht und gewährleistet die Zahlungen", erklärten Dr.
Bernhard Fink und Dr. Gernot Murko. In einem einzigen Schritt
vereinbaren Bank, Anwalt und Kunden die gemeinsame Kontoverfügung,
von den Kontobewegungen - die ausschließlich im Sinn der getroffenen
Vereinbarungen erfolgen - werden alle Beteiligten unmittelbar durch
die Bank verständigt.
Die Grundsatzvereinbarung zwischen Anwälten und Banken sichert einen
neuen Standard bei der Abwicklung von Treuhandfällen. Neben einer
einheitlichen Mindestverzinsung von Treuhandgeldern bringen
bestmögliche Transparenz und Kontrolle gleichzeitig optimalen Nutzen
und Sicherheit, ohne daß zu lasten des Kunden Mehrkosten anfallen.
Mit Jahresbeginn 1998 kann man bei der Rechtsanwaltskammer für
Kärnten sowie bei den Rechtsanwälten und Banken der Kärntner
Treuhand-Initiative ein Verzeichnis der kooperierenden Rechtsanwälte
und Banken, sowie detaillierte Informationen über die neue sichere
und kundenfreundliche Durchführung von Treuhandschaften bekommen.
"Wenn die Treuhand- Initiative in Kärnten, wie erwartet, ein großer
Erfolg wird, dann wird sie wohl auch Österreich-weit kommen", betonte
Präsident Dr. Anton Gradischnig, der alle Rechtsanwälte und Banken in
Kärnten aufrief, bei der Treuhand-Initiative mitzumachen.
Rückfragehinweis:Mag. Heimo Hammer
kraftWerk, Agentur für neue Kommunikation
Tel: + 43 1 803 72 15
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