• 09.12.1997, 12:49:55
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  • OTS0122

KfV: 0,5-Promille-Grenze großer Fortschritt

Geldstrafe statt Führerscheinentzug mindert jedoch die generalpräventive Wirkung

Wien (OTS) - Eine Aussprache im Parlament am 10. Dezember 1997
soll klarstellen, wie der Gesetzesentwurf über die Absenkung der
Promille-Grenze auf 0,5 im Detail aussehen wird. Die Einführung des
0,5-Promille-Limits wird ja voraussichtlich nicht - wie ursprünglich
geplant - über eine Novellierung der StVO, sondern über eine
"Reparatur" des Führerscheingesetzes realisiert werden, so die
Abgeordneten mehrheitlich für 0,5 Promille votieren. Das bedeutet:
zwischen 0,5 und 0,8 Promille nur Geldstrafen, im Wiederholungsfall
sehr wohl aber auch in diesem Bereich Führerscheinentzug.

Der Unterschied zu einer Realisierung über die StVO:

- Die Regelung gilt nur für Kfz-Lenker (also etwa nicht für Radfahrer
oder Fuhrwerkslenker).

KfV-Direktor Franz Bogner in einem Pressegespräch am 9.12. dazu:
"Wir sind für diese Lösung, sie ist ein wichtiger Schritt zu mehr
Verkehrssicherheit - aber sie wird nicht ganz die gleiche vorbeugende
Wirkung wie die Variante mit einem Führerscheinentzug bereits ab 0,5
Promille haben."

"Wenn aber", so Bogner weiter, "der Punkteführerschein mit einer
Vergabe von Punkten zwischen 0,5 und 0,8 Promille als weitere
Zusatzmaßnahme hinzukäme, so wäre dies ein sehr wirksames Modell, das
der Verkehrssicherheit sehr dienlich wäre." Begleitend dazu ist
jedoch nach Ansicht des KfV eine optimierte Verkehrsüberwachung
notwendig, entgegen allen Sparpaket-Restriktionen. "Eine reduzierte
Überwachung wäre eindeutig ein falsches Signal", so Bogner, "sie
hätte eine negative Auswirkung auf die Sicherheit im Straßenverkehr.
Hohe Überwachungsdichten zu neuralgischen Zeitpunkten wie Ostern und
Pfingsten zeigen deutlich die hohe Effizienz dieser wichtigen
Begleitmaßnahme."

Den Schülern und Lehrern, die aus aktuellem Anlaß in einer
traurigen Mission für die Einführung der 0,5-Promille-Grenze
eintreten, spricht Bogner ebenso hohe Anerkennung aus wie den Medien,
die sich besonders in letzter Zeit mehrheitlich verstärkt in den
Dienst der Sache stellen. "Das Engagment der Medien im Sinne der
Bevölkerung ist angewandte Demokratie von der Basis her", so Franz
Bogner anerkennend. "Es ist allerdings traurig", stellt Bogner weiter
fest, "daß junge Menschen in derart betroffener und emotionaler Weise
auftreten müssen, um Politiker von der Notwendigkeit der Absenkung
des Alkohollimits zu überzeugen."

"Die 0,5-Promille-Grenze ist kein Allheilmittel", so Bogner
abschließend, "aber sie ist eine von mehreren wirksamen und
notwendigen Maßnahmen - neben dem Punkteführerschein und einer
intensiven Verkehrsüberwachung. Wer meint, die 0,5-Promille-Grenze
würde zu einer Kriminalisierung der Autofahrer führen, der irrt -
denn das Gegenteil ist derzeit de facto der Fall: bei einem Unfall
mit Personenschaden ab etwa 0,5 Promille droht dem Lenker bereits
eine strafrechtliche Verurteilung."

Was das Thema Drogen am Steuer betrifft, so befürwortet das KfV
eine absolute "Drogenfrei am Steuer"-Regelung.

In der Woche vom 1. bis 8. Dezember 1997 kamen 25 Menschen auf
Österreichs Straßen ums Leben. Bisher sind im Jahr 1997 nach
vorläufigen Zahlen bereits 1.038 Verkehrstote zu verzeichnen - damit
wurde die endgültige Gesamtzahl des Vorjahres - 1.027 Getötete -
überschritten. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es nach
endgültigen Zahlen 961 Verkehrstote.

Bitte beachten Sie auch die Aussendung des BM f. Inneres (OTS0103).

Die zum Text zugehörige Grafik ist in der APA-Datenbank "Grafik"
mit dem Agenturkürzel OGS abrufbar !

Rückfragehinweis: KfV/Pressestelle
Mag. Eveline Wögerbauer
Tel. (0222) 71770-161 DW

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