- 26.11.1997, 11:21:00
- /
- OTS0107
ARBÖ: "Pickerl-Doppelpack" nun rechtlich erlaubt
Weitere Erleichterungen für körperbehinderte Kraftfahrer
Wien (ARBÖ) - Nun ist es fix: Auf den Kraftfahrzeugen dürfen
auch zwei österreichische Mautvignetten gleichzeitig kleben. Dies
wird durch die Mautordnung 1998 rechtlich geregelt und tritt
gleichzeitig wie die Mautordnung mit 1. Dezember in Kraft.
Grundsätzlich müssen Vignetten nach Ablauf ihrer Gültigkeit
"unverzüglich" entfernt werden. Überschneidungen von zwei
Wochenvignetten waren aber bisher schon erlaubt. Künftig ist es
auch erlaubt, zwei Jahresvignetten gleichzeitig aufgeklebt zu
haben.
Nach den Erfahrungen des ARBÖ ist es aber kein Problem, die
alten Vignetten mit dem ARBÖ-Pickerlschaber (um 14 Schilling bei
allen ARBÖ-Dienststellen) von der Scheibe zu entfernen.
Schließlich sollte man im eigenen Interesse auch darauf achten,
die Windschutzscheibe nicht mit diversen Pickerln "zuzupflastern".
Eine weitere gute Nachricht für körperbehinderte Autobesitzer
findet sich ebenfalls in der eben veröffentlichten Mautordnung,
meldet der ARBÖ: Wer mit seinem Behindertenpaß zwar rechtzeitig
einen Antrag auf Übersendung einer Gratisvignette für 1998 bei
seinem zuständigen Bundessozialamt gestellt hat, diese aber nicht
rechtzeitig erhält, kann die Vignette vorerst auch käuflich
erwerben, und erhält dann die Kosten dafür nachträglich
refundiert.
Achtung: Die Jahresvignetten 1997 gelten bis 31. Jänner 1998!
Benutzer von Jahresvignetten benötigen daher die neue gelbe
Vignette 1998 erst ab 1. Februar 1998.
Informationen dazu gibt es rund um die Uhr beim ARBÖ-
Informationsdienst unter der Wiener Telefonnummer 89 12 17 oder
direkt beim ARBÖ-Behindertenreferent Roland Hirtl unter der
Telefonnummer 0664/303 37 41
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
(01) 891 21/244 oder 280
e-mail: [email protected]
ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR/NAR






