- 26.11.1997, 09:29:05
- /
- OTS0041
Neue Behindertenregelung für Gratis-Vignette rückwirkend für 1997 - ÖSAG Info-Hotline 0660 312 502
Wien (OTS) - Echte Gratisvignette für Behinderte ab 1.12.1997
Anstelle der bisher geltenden Regelung der nachträglichen
Refundierung der Kosten einer PKW-Jahresvignette für Behinderte mit
einem speziellen Eintrag ihrer Behinderung im Führerschein, wird ab
Dezember 1997 eine echte Gratis-Vignette für Behinderte eingeführt.
Anspruch auf diese Vignette hat ein erweiterter Kreis von
Behinderten: Alle Besitzer eines vom Sozialamt ausgestellten
Behindertenausweises gemäß § 40 des österreichischen
Behindertengesetzes, in welchem eines der Kriterien "dauernde starke
Gehbehinderung", Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher
Verkehrsmittel wegen "dauernder Gesundheitsschädigung" oder
"Blindheit" eingetragen ist. Die Ausgabe der Gratisvignetten erfolgt
direkt über die Sozialämter. Auf diese Weise wird nicht nur eine
unbürokratische Lösung, sondern auch eine Erweiterung des
Bezieherkreises erreicht.
Neue Regelung gilt rückwirkend für 1997 - Rückerstattung über ÖSAG
und Automobilclubs
All jene, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, und im
Rahmen der alten, eingeschränkten Regelung für 1997 noch keine
Gratis-Vignette beziehen konnten, können sich nun die Kosten für ihre
PKW-Jahresvignette 1997 bei der ÖSAG (Österreichische Autobahnen- und
Schnellstraßen Aktiengesellschaft) rückerstatten lassen. Der dazu
notwendige, formlose Antrag auf Rückerstattung muß folgende
Unterlagen beinhalten: Eine Kopie des Behindertenpasses gemäß § 40
desösterreichischen Bundesbehindertengesetzes mit dem Eintrag eines
der oben angeführten Kriterien, eine Kopie des Zulassungscheines
(gleicher Fahrzeughalter wie im Behindertenpass eingetragen) für
einen PKW (Kfz bis max. 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) und den
Original-Quittungsabschnitt der PKW-Jahresvignette für 1997 inkl.
Vignettennummer. Die Anträge auf Rückerstattung können entweder an
die ÖSAG Salzburg, Postfach 6666, 5021 Salzburg oder jede ÖAMTC- bzw.
ARBÖ-Geschäftsstelle gerichtet werden. Die Refundierung der Kosten
erfolgt eingeschrieben per Scheck. Aufgrund der hohen Anzahl von
Begünstigten - die ÖSAG rechnet mit rund 20.000 Anträgen - kann die
Bearbeitung einige Monate in Anspruch nehmen.
Info-Hotline 0660 312 502 zum Ortstarif
Zur umfassenden Information über die neue Regelung bzw. die
Rückerstattungmodalitäten hat die ÖSAG eine Informations-Hotline zum
Ortstarif eingerichtet. Unter der Rufnummer 0660 312 502 können rund
um die Uhr alle diesbezüglichen Informationen abgefragt werden.
Rückfragehinweis: Österreichische Autobnahnen- und
Schnellstraßen Aktiengesellschaft (ÖSAG)
Mag. Anita Oberholzer
Tel.: 0660/62 05 11-0
ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/OTS






