- 12.11.1997, 10:59:05
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- OTS0088
Bundes-Musikpreis heuer für Instrumentalwerke
Vollständige Partitur ist einzureichen
St.Pölten (NLK) - In der Sparte "Instrumentalwerke mit großer
Besetzung" schreibt der Bund seinen Förderungspreis für Musik für
das Jahr 1998 aus. Preisträgerin bzw. Preisträger erhalten einen
Betrag von 75.000 Schilling "in Anerkennung bisheriger Leistungen
und zur unmittelbaren Förderung des weiteren künstlerischen
Schaffens". Zum Zuge kommen nur österreichische Staatsbürger oder
Musiker, die seit längerem ihren Hauptwohnsitz in Österreich
haben. Bis 31. März 1998 ist ein komplettes Werk einzureichen, das
innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden sein muß. Nach Mög-
lichkeit soll auch ein Tonträger beigelegt werden. Die Jury hat
die Möglichkeit, je nach Qualität der Einreichungen auf eine
Preisvergabe zu verzichten bzw. für die selbe Kunstsparte einen
weiteren Förderungspreis zu beantragen. Einreichungen sind bis 31.
März 1998 beim Bundeskanzleramt, Kunstangelegenheiten, Abteilung
II/2, 1014 Wien, Freyung 1, vorzunehmen.
Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung
Pressestelle
Tel.: 02742/200/2174
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