- 09.10.1997, 18:00:00
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- OTS0246
Patientendaten per CD an Politker ?
Liberale lehnen Novelle des NÖ Krankenanstaltengesetz ab
St. Pölten (OTS) - "Zur Wahrung der finanziellen Belange des NÖ
Gesundheits- und Sozialfonds ist es erforderlich, daß auch diese
Einrichtung gesetzliche Möglichkeit bekommt, Krankengeschichten
einzusehen". So lautet die Neuformulierung des Paragraph 21, Absatz 3
der Novelle zum nö. Krankenanstaltengesetz 1997, die der Landtag in
seiner heutigen Sitzung zu beschließen hatte. Darüberhinaus sieht der
Absatz 2 sogar die Speicherung der Krankengeschichten auf CD ROM vor.
Für den Abgeordneten des nö. Liberalen Forums, Ing. Gerold
Dautzenberg, ein klarer Schritt hin zur Alptraum-Vorstellung vom
"gläsernen Patienten".
"Gerichten und Verwaltungsbehörden, sowie
Sozialversicherungsträgern Einblicke zu geben, dort, wo es für eine
Entscheidung oder Verfügung von öffentlichem Interesse ist, das ist
aus unserer Sicht in Ordnung. Diese Offenlegung persönlicher
Patientendaten auch an NÖ Politiker halten wir nicht nur für
bedenklich, es gibt auch keinen stichhaltigen Grund für einen
derartigen Eingriff in die Privatsphäre." Dies erklärte der
Abgeordnete heute in seinem Debattenbeitrag vor dem nö. Landtag. Noch
dazu, wo es im Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996, dem
zugrundeliegenden Bundesgesetz, unter den 11 umzusetzenden
Schwerpunkten nirgendwo die Rechtfertigung dafür gäbe. Schon gar
nicht im Punkt 8, dem Schwerpunkt "Leistungsorientierte
Krankenanstaltenfinanzierung", der wesentlichsten Zielsetzung.
"Namen, persönliche Daten und Befunde den politischen Organen des
Fonds zugänglich zu machen, um eine leistungsorientierte Durchführung
der Krankenanstaltenfinanzierung durchzuführen, dafür fehlt uns
jeglicher Zusammenhang, jegliches Verständnis", so Dautzenberg
weiter.
"Auch wird es politisch schwer fallen, der Bevölkerung gegenüber
zu vertreten, daß sie von nun an mit einem "Damoklesschwert" leben
muß, indem sie jederzeit damit rechnen müssen, daß ihre intimsten
Befunde mittels CD-ROM Landesregierungsmitgliedern zugänglich gemacht
werden", begründete der Liberale seine Ablehnung dieses Teils des
Entwurfs der Novelle.
Dieser Argumentation schlossen sich letzlich auch andere
Fraktionen an; dem Änderungsantrag LAbg. Dautzenbergs, daß künftig
nur medizinische Sachverständige einblick in diese Krankengeschichten
nehmen können, wurde letzlich die Zustimmung erteilt. "Ein
wesentlicher Erfolg", wertete der liberale Fraktionschef, "somit
konnte unsere Fraktion den Niederösterreichern einen durch
Formulierungsschwäche entstandenen eklatenten Eingriff in Ihre
Persönlichkeitsrechte ersparen."
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