• 09.10.1997, 17:26:57
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  • OTS0238

Sitzung des NÖ Landtages

1. Fortsetzung

St.Pölten (NLK) - Abgeordneter Rudolf F r i e w a l d (VP)
berichtete über die Neuregelung der Bezüge der Mandatare, mit der
zur Umsetzung der "Gehaltspyramide" eine Reihe von Gesetzen, z.B.
das NÖ Bezügegesetz, geändert wird.

Klubobmann Bernhard G r a t z e r (FP) erklärte, seine
Partei habe bereits vor vier Jahren einen entsprechenden Antrag
eingebracht. Seiner Meinung nach sei Ex-ÖAAB-Obmann Josef Höchtl
der Auslöser für die nun vereinbarte Bezügereform gewesen. Die
"Gehaltspyramide" sehe auch Entgeltserhöhungen vor, die Länder
würden aber nicht sehr bevorteilt. Dennoch schöpfe
Niederösterreich den Höchstrahmen der Bezüge aus. Seine Partei sei
mit der Regelung, daß jeder Abgeordnete brutto maximal 60.000
Schilling verdienen sollte, gut gelegen, wie ein europaweiter
Vergleich zeige. Österreich liege mit seinen Bezügen nach Italien
im Spitzenfeld Europas. Außerdem kritisierte Gratzer die
Bestrebungen von Landeshauptmann Pröll, das Kontrollamt
abzuschaffen und stattdessen einen Landesrechnungshof
einzurichten. Er brachte dazu mit dem Abgeordneten Dautzenberg
einen R e s o l u t i o n s a n t r a g ein, wonach die
Landesregierung aufgefordert wird, die Planungen zur Einführung
eines Landesrechnungshofes einzustellen und die Institution des
Finanz-Kontrollausschusses und des Kontrollamtes zu belassen. Die
Freiheitliche Partei sei bereit, den Kontrollamtsobmann auch ohne
Entlohnung zu stellen.

Abgeordneter Ing. Gerold D a u t z e n b e r g (LIF)
meinte, die Gehaltsdebatte laufe falsch. Er arbeite seinem Gehalt
entsprechend. Leistung sei nicht immer klassifizierbar. Zum Thema
Landesrechnungshof meinte er, daß diese Einrichtung nicht
effizient genug wäre. Der Finanzkontrollausschuß habe vortrefflich
gearbeitet, jedoch würden die Ergebnisse nicht umgesetzt werden.

Klubobmann Dr. Johann B a u e r (SP) betonte, das künftige
Bezügegesetz sei transparent. Politische Arbeit sei für die
Gesellschaft wertvoll. Die Gehälter seien mit der Gehaltspyramide
nachvollziehbar. Den von den Freiheitlichen geforderten 60.000
Schilling Höchstbezug müsse man genauer mit anderen europäischen
Ländern vergleichen, denn in vielen Ländern stünden Politikern
kostenlose Wohnungen usw. zur Verfügung.
Das NÖ Bezügegesetz sei maßvoll, sodaß alle Parteien zustimmen
könnten. Auch künftige Ansprüche wie Abfertigungen und Pensionen
seien geregelt. Landespolitiker und Kommunalpolitiker würden
gemeinsam die Verantwortung für das Land tragen. Er appellierte an
die Medien, bei der Berichterstattung anzuerkennen, daß mit diesem
Gesetz nunmehr ein Schlußpunkt unter eine Diskussion gezogen
werden solle, die der Demokratie nicht gut getan habe. Wer meine,
daß er für dieses Geld keine Gegenleistung bringe, solle als
Abgeordneter zurücktreten. Er betrachte das Bezügegesetz als
Grundlage der Demokratiestärkung. Zum Thema Landesrechnungshof
stellte er fest, daß in der Diskussion noch sehr vieles offen sei
und daß Kontrollamt und Kontrollausschuß gute Arbeit leisten. Er
sei aber dennoch bereit, weiter zu diskutieren. Gewährleistet
müsse auch bei einer späteren Lösung sein, daß die
Kontrollfunktion des Landtages voll erhalten bleibe.

Abgeordneter Franz M a r c h a t (FP) trat dafür ein, daß
dieses Gesetz nicht Schlußpunkt der Diskussion sein dürfe. Damit
sei vielmehr eine Erhaltung der "Pfründe" verbunden. Im Zeichen
eines Sparpaketes, so vieler Arbeitsloser und des Bauernsterbens
erhöhe sich der Bundeskanzler sein Gehalt sehr kräftig, ebenso
viele andere öffentliche Funktionäre, wie beispielsweise
Landesschulratspräsident und Landwirtschaftskammerpräsident. Er
nannte als besonderes Beispiel eines Doppelbeziehers den
Landtagsabgeordneten Schneeberger. Die Freiheitlichen lehnten es
ab, diesen "niederösterreichischen Weg" mitzugehen. Derartige
Doppelbezüge gehörten abgeschafft, die FP werde dem Gesetz nicht
zustimmen.

Klubobmann Dr. Johann B a u e r (SP) stellte klar, daß der
Abgeordnete Sacher, seit er dem Landtag angehört (seit 1993), kein
Lehrergehalt mehr bezieht. Grundsätzlich stelle das Bezügegesetz
eine Untergrenze dar, nehme jedoch auf die unterschiedlichen
Verhältnisse und Gegebenheiten in den Gemeinden Rücksicht. Deshalb
gebe es auch einen Gestaltungsspielraum für die Gemeinden.

Klubobmann Gerhard B ö h m (VP) meinte, daß ein Vergleich
mit anderen Ländern nur schwer möglich sei, da in den Grundbezügen
oft Aufwandsentschädigungen, Reisevergütungen etc. nicht
berücksichtigt werden. In Niederösterreich habe man sich aufgrund
des administrativen Aufwandes für eine Pauschalentschädigung der
Reisebezüge entschieden. Grundsätzlich sei das Entgelt für
Politiker durchaus angemessen, wenn die verlangten Leistungen auch
erbracht werden. Die Regelung gelte für Aktive als auch für
Pensionisten. Zudem zeichne das Modell hohe Transparenz aus.
Wichtig sei es auch, Kommunalpolitiker so zu entlohnen, daß die
Besten bereit sind, Aufgaben zu übernehmen. Zum Thema
Landesrechnungshof meinte der Redner, daß es derzeit keine Planung
gebe, eine derartige Einrichtung zu schaffen. Man müsse aber
darüber diskutieren können. Tatsache sei, daß es bereits in vier
Bundesländern eine derartige Einrichtung gebe.

Die Neuregelung der Bezüge der Mandatare wurde ohne Stimmen von
FP und LIF mit Mehrheit angenommen. Der Resolutionsantrag der
Abgeordneten Gratzer und Dautzenberg (Beibehaltung des
Finanzkontrollausschusses) wurde mit den Stimmen von VP und SP
abgelehnt.
(2. Fortsetzung folgt)

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung

Pressestelle
Tel.: 02742/200/2180

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