• 01.10.1997, 11:02:35
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  • OTS0093

Vergabe-Schlichtungsstelle wegen Überlastung eingestellt

Huemer: "Wirtschaft braucht klare Regeln bei der Vergabekontrolle"

Wien (PWK) - Unternehmen, die sich seit letzter Woche mit einer
Beschwerde bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an die
Bundesvergabekontrollkommission (BVKK) wenden, wird lapidar
mitgeteilt, daß ihr Antrag wegen mangelnder personeller Kapazitäten
nicht behandelt werden kann. Gerhard Huemer, Vergabeexperte der
Wirtschaftskammer Österreich und Mitglied der BVKK, bezeichnet diese
einzigartige Vorgangsweise einer öffentlichen Kontrollstelle als
inakzeptabel und eine Zumutung für die Wirtschaft. ****

Unternehmer, die sich bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
nach dem Bundesvergabegesetz benachteiligt fühlen, können sich laut
Gesetz an die BVKK wenden, wo dann rasch und unbürokratisch ein
Schlichtungsverfahren durchgeführt wird. Kommt dabei keine Einigung
zustande, gibt die BVKK eine Empfehlung ab, wie rechtskonform
vorzugehen wäre. 78 solcher Verfahren wurden heuer bereits
abgewickelt.

Reicht dies nicht aus um den Streitfall beizulegen, kann sich ein
benachteiligter Bieter an das Bundesvergabeamt wenden. Dabei handelt
es sich um eine Art Verwaltungsgericht, welches Entscheidungen per
Bescheid aufheben und einstweilige Verfügungen erlassen kann. Dies
formal viel aufwendigere Verfahren sollte nur in jenen Fällen zur
Anwendung kommen, in denen es von der BVKK zu keiner Beilegung des
Rechtsstreits kommt. Ein schärferer Wettbewerb und die Beratung durch
Rechtsanwälte haben laut Huemer jedoch dazu geführt, daß immer mehr
Fälle - meist ohne Erfolgsaussicht - bis zum BVA oder sogar bis zum
VfGH durchgefochten werden.

Die Mitglieder beider Organe, Vergabeexperten der Auftraggeber und
der Auftragnehmer sowie unabhängige Experten und Richter üben ihre
Tätigkeit nebenberuflich aus. Sie werden von einer Geschäftsstelle im
Wirtschaftsministerium unterstützt, deren personelle Ausstattung
schon seit Monaten nicht mehr ausreicht, um die steigende Anzahl von
Fällen zu bearbeiten. Ist man jedoch der Ansicht, daß diese
Entwicklung eine Schlichtungsstelle unnötig macht, muß das Verfahren
rasch novelliert werden, zeigt sich Huemer reformbereit. Eine
Kontrollstelle personell auszuhungern ist jedenfalls ein inakzeptaler
Weg.
(Schluß) ebk
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich

Mag. Gerhard Huemer
Tel: 50105 DW 4414

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