• 27.08.1997, 08:48:20
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  • OTS0019

Didier-Werke AG: Paragraph 15 WpHG-Mitteilung

Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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Wiesbaden (ots-Ad hoc-Service) - Der Vorstand gibt bekannt, daß
zwischen derGesellschaft und ihrem Mehrheitsaktionär, der
Veitsch-Radex Aktiengesellschaft für feuerfeste Erzeugnisse, Wien,
ein Beherrschungsvertrag geschlossen werden soll. Hierüber soll eine
außerordentliche Hauptversammlung beschließen, zu der auf den 17.
Oktober 1997 eingeladen werden wird. Nach dem derzeitigen Stand der
Angemessenheitsprüfung wird sich das Abfindungsangebot auf DM 120,--
je Aktiennennbetrag von DM 50,-- belaufen. Ferner wird den
außenstehenden Aktionären eine Bardividende von mindestens DM 4,80
zuzüglich anrechenbarer Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
in der jeweiligen gesetzlichen Höhe je Aktiennennbetrag von DM 50,--
für jedes Geschäftsjahr garantiert. Durch den Abschluß des
Beherrschungsvertrages wird eine stärkere Abstimmung der
Geschäftspolitik der Didier-Werke AG mit der Veitsch-Radex AG sowie
die wirtschaftlich weiterhin notwendige Umstrukturierung der
Didier-Gruppe möglich, ohne daß die Minderheitsaktionäre
benachteiligt werden.

Ende der Mitteilung

Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de

http://www.ots.apa.at

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