- 14.08.1997, 09:16:15
- /
- OTS0028
RWE AG strebt eine einvernehmliche Neuordnung der Stimmrechtsverhältnisse an=
Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
Essen (ots-Ad hoc-Service) - Es ist daran gedacht, die überwiegend
von kommunalen Aktionären gehaltenen Namensaktien mit Mehrstimmrecht
in Inhaber-Stammaktien mit einfachem Stimmrecht umzuwandeln. In dem
Umfang, in dem dadurch Mehrstimmrechte untergehen, sollen die
Vorzugsaktionäre die Möglichkeit erhalten, Vorzugsaktien in
Stammaktien mit einfachem Stimmrecht umzuwandeln. Durch diese
Maßnahme bleibt die Gesamtzahl der Stimmen unverändert.
Die Umwandlung der Vorzugsaktien wird auf freiwilliger Basis gegen
Zahlung einer noch zu bestimmenden Umwandlungsprämie erfolgen. Diese
fließt an die Namensaktionäre als Kompensation für die Aufgabe ihrer
Mehrstimmrechte. Die Höhe der Umwandlungsprämie soll sich an der
längerfristigen durchschnittlichen Kursdifferenz zwischen Stamm- und
Vorzugsaktien der RWE AG orientieren und einen unter
Marktgegebenheiten angemessenen Teil dieser Differenz ausmachen.
Der Vorstand der RWE AG regt an, daß der Verband der kommunalen
RWE- Aktionäre (VkA), der die Interessen der Kommunen bei der RWE AG
vertritt, Gespräche aufnimmt, um das angedachte Modell zu
konkretisieren und die Möglichkeiten der Umsetzung zu prüfen.
Die Umsetzung des Konzepts bedarf der Zustimmung der
Hauptversammlung der RWE AG.
Ende der Mitteilung
Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de
ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | HER/






