- 12.08.1997, 11:15:34
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"Privatisierung" bei KFZ-Zulassung und LKW-Überprüfer
19. KFG-Novelle bringt umfassende Übertragung bisheriger behördlicher Aufgaben an private Unternehmungen
Wien (PWK) - "Die 19. Novelle zum Kraftfahrgesetz, die vom
Parlament bereits beschlossen wurde, bringt einen enormen
Privatisierungsschub im Kraftfahrbereich," betont Roderich Regler,
Leiter der Abteilung für Verkehrspolitik der Wirtschaftskammer
Österreich. Wichtigster Punkt ist dabei die künftige
Fahrzeugzulassung durch private Stellen. Dazu kann der
Landeshauptmann Versicherer, die KFZ-Haftpflichtversicherungen
anbieten, als private Zulassungsstellen ermächtigen. ****
Ab 1. März 1998 kann in je einem Bezirk pro Bundesland die
probeweise Zulassung für die Dauer von 4 Monaten erfolgen. Mit diesem
Probebetrieb soll sichergestellt werden, daß die Datenübermittlung zu
den Behörden problemlos vor sich geht. "Aus budgetären Gründen hat
das Parlament beschlossen, daß für jede Ausstellung eines
Zulassungsscheines an den Finanzminister eine Gebühr von öS 1.000,--
abzuliefern ist," kritisiert Regler. "Dabei liegt die ganze Arbeit in
Hinkunft bei den Versicherungsunternehmungen, die für ihre Tätigkeit
maximal öS 480,-- einheben dürfen, womit auch schon die Kosten der
späteren Abmeldung abgegolten sind."
An Private wird auch der große Bereich der wiederkehrenden
Fahrzeugüberprüfung von LKW über 3,5 Tonnen sowie von Omnibussen
übertragen. Hier zieht sich die öffentliche Hand zur Gänze zurück,
was einer Forderung der Wirtschaftskammer Österreich entspricht. "Wir
erwarten uns, daß damit bei den Terminen der jährlichen
Fahrzeugüberprüfung viel besser als bisher auf die betrieblichen
Erfordernisse der Fahrzeughalter eingegangen wird," erklärt Regler.
Das bisher bewährte KFZ-Überprüfungssystem bleibt bestehen. "Der
Entwurf des Verkehrsministeriums hätte de facto bedeutet, daß
Reparaturbetriebe nicht sowohl die Fahrzeugüberprüfung als auch die
notwendigen Reparaturen hätten durchführen dürfen, da eine klare
Trennung verlangt wurde," berichtet Regler. "Es ist uns jedoch bei
den parlamentarischen Verhandlungen gelungen, unser bewährtes System
zu erhalten, das der Verkehrssicherheit optimal dient."
Viele Verbesserungen gibt es auch bei den Bestimmungen über
Kraftfahrzeuge. So können Schulfahrzeuge der Kraftfahrschulen auf 60
% des Höchstgewichtes herabtypisiert werden. Eine eigene Kategorie
"Fahrzeug nach Schaustellerart" wurde geschaffen. Viele
Sonderbestimmungen gibt es nun für sogenannte "historische
Kraftfahrzeuge".
Probefahrtkennzeichen können in Hinkunft auch für Fahrten beim
Autokauf und nicht nur bei Überprüfungsfahrten verwendet werden.
Bestehende Omnibusführerscheine für den Ortslinienverkehr bleiben
weiterhin gültig, was für den öffentlichen Verkehr im Ortsgebiet sehr
wichtig ist. Und für die Vermietung von Omnibussen müssen nun
Voraussetzungen erfüllt werden, die aus der Sicht der Wirtschaft
notwendig sind, damit nicht das Gewerberecht unterlaufen werden kann.
"Mit der 19. KFG-Novelle kann sich die Wirtschaft über die
Umsetzung vieler wichtiger Forderungen freuen," so Roderich Regler
abschließend.
(Schluß) EBK
Rückfragehinweis: Abteilung für Verkehrspolitik
Dipl.-Ing. Roderich Regler
Tel: 50105/DW 4000
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