- 29.07.1997, 15:48:27
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Offener Brief an EU-Agrarkommissar Dr. Franz Fischler
Streichen Sie die "Herodesprämie"!
Wien (OTS) - Sehr geehrter Herr Doktor Fischler,
das Tierhilfswerk Austria (THWA) protestiert im Namen seiner
Mitglieder aufs schärfste gegen die aus EU-Kassen gezahlte sogenannte
Verarbeitungsprämie für Kälber, der Öffentlichkeit auch als
"Herodesprämie" bekannt.
Neuerliche Medienberichte bestätigen die aus Tierschutzsicht
unerträglichen Auswirkungen dieser Subventionspolitik. Demnach kaufen
"clevere" Viehhändler wenige Tage alte Kälber in Ländern auf, die
sich gegen die Verarbeitungsprämie entschieden haben, um sie in
langen Transporten in die Länder zu verfrachten, in denen sie dann
für die Tötung der Jungtiere aus der EU-Kasse belohnt werden. Da die
Tiere für die Tierkörperbeseitigungsanstalten bestimmt sind und damit
von den Transporteuren und Schlächtern als Abfall eingestuft werden,
wird mit ihnen entsprechend umgegangen. Szenen voller Brutalität und
Grausamkeit konnten in neuen Film- und Fotodokumenten festgehalten
werden.
Daß Menschen durch Prämienzahlungen dazu ermuntert werden,
neugeborenes Leben ohne gewichtigen Grund (z.B. Gewinnung von
Nahrungsmitteln) zu vernichten, halten wir grundsätzlich für ethisch
inakzeptabel.
Daß eine der barbarischen Seiten des Schlachttiertransportes,
nämlich stundenlange Fahrten neugeborener Tiere ohne angemessene
Versorgung, von Ihnen in Ihrer Funktion als EU-Agrarkommissar
billigend in Kauf genommen wird, ist geradezu peinlich für eine
Staatengemeinschaft, die sich selbst für zivilisiert hält und in der
sich die Mehrzahl der Bürger als Christen versteht.
Wie sonst ist es zu verstehen, daß von Seiten der EU nichts gegen
den seit Ende vergangenen Jahres hinlänglich bekannten
"Herodeskälber-Tourismus" unternommen wird. Im Gegenteil, deutsche
Landesminister, die ein Ausfuhrverbot für derartige Transporte
verhängen, mußten sich sagen lassen, daß solche Maßnahmen dem
EU-Recht zuwider laufen und die profitgierigen Kälbertransporte ein
Recht auf ihr widerwärtiges Geschäft hätten.
Unverständlich ist in diesem Zusammenhang, daß die sogenannten
Frühvermarktungsprämie, die z.B. in Deutschland zur Anwendung kommt,
einem französischen Landwirt nicht bezahlt werden kann. Denn an
dieses ethische vertretbare Instrument zur Eindämmung des
Rindfleischüberschusses sind konkrete Bedingungen geknüpft: Um diese
Prämie einfordern zu können, muß das betreffende Kalb die letzten 90
Tage seines Lebens in dem Land, in dem die Prämie beantragt wird,
verbracht haben. Eine vergleichbare Regelung, die vorschrieb, daß
auch die Verarbeitungsprämie nur für landeseigene Tiere gezahlt wird,
wurde von Ihnen abgelehnt, mit der Begründung, bei dem
"Herodes-Kälber-Tourismus" handelt es sich nur um Ausnahmen. Eine
geradezu zynische Behauptung, wenn man bedenkt, daß alleine aus
Deutschland Schätzungen zufolge einige Tausend Tiere wöchentlich zu
diesen "Ausnahmen" zählen.
Die Tatsache, daß selbst für Kälber der Fleischrassen die
Verarbeitungsprämie in Anspruch genommen werden kann, entbehrt jeder
Logik. Fallen Kälber der Milchrassen bei der Milchproduktion
zwangsläufig als "Nebenprodukt" an, so läßt sich die Zahl der
Fleischrassen-Kälber ganz einfach reduzieren: indem man sie eben gar
nicht erst züchtet.
Die Verarbeitungsprämie für Kälber der Fleischrassen trägt,
abgesehen von ihrer ethischen Fragwürdikeit, zur allgemeinen
Verunsicherung über den Sinn von Subventionen und Prämien im
landwirtschaftlichen Bereich bei: Anstatt die Landwirte zum Ausstieg
aus einem unrentablen Landwirtschaftszweig zu ermutigen, wird ihnen
(wie mit der Bullenprämie auch) ein Anreiz gegeben weiter am Markt
vorbei zu produzieren.
Gerade für den österreichischen Staatsbürger ist die Zahlung einer
Prämie für das sinnlose Töten von Tieren widersinnig. Laut den
österreichischen Landestierschutzgesetzen ist das Töten eines Tieres
ohne vernünftigen Grund strafbar. Auf EU-Ebene wird sie belohnt, und
das mit Geldern, die zu einem nicht unbeträchtlichen Teil vom
österreichischen Steuerzahler aufgebracht werden.
Das THWA fordert Sie nochmals auf, die aus den genannten Gründen
für uns inakzeptable Verarbeitungsprämie zu streichen. Sicher lassen
sich die dafür bereitgestellten Gelder sinnvoller einsetzen.
Ihrer Stellungnahme entgegensehend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Christian Janatsch
Präsident des THWA
Rückfragehinweis: Tierhilfswerk Austria
Tel.: 02243/229 64
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