• 03.07.1997, 13:36:15
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  • OTS0165

NÖVP stärkt Persönlichkeitswahl - mehr Mitbestimmung für die Bürger

Parteibasis hat Vorschlagsrecht - Bürger hat Auswahlrecht

Niederösterreich, 3.7.97 (NÖI) Landeshauptmann Dr. Erwin
Pröll, Klubobmann Gerhard Böhm und Landesgeschäftsführer Dr.
Ernst Strasser nahmen heute bei einer Pressekonferenz zu dem
neuen Wahlmodell, das aufgrund der ablehnenden Haltung der
Sozialdemokraten notwendig wurde, sowie zur Partei- und
Klubarbeit der Niederösterreichischen Volkspartei im Herbst
Stellung.****

"Im Rahmen des gestrigen Landesparteivorstandes wurden
wichtige Entscheidungen in Richtung Landtagswahl getroffen. So
war es immer das erklärte Ziel der Niederösterreichischen
Volkspartei, dem Bürger mehr Möglichkeit zur Mitentscheidung was
die Kandidaten betrifft, zu geben. Wir waren immer vehementer
Vertreter der Direktwahl des Landeshauptmannes und vehementer
Vertreter eines verstärkten Persönlichkeitswahlrechtes. Eine
Mehrheit mit dem Sozialdemokraten konnte dabei nicht gefunden
werden. So scheuen die Sozialisten beide Punkte "wie der Teufel
das Weihwasser", erklärte der Landeshauptmann.

Die Niederösterreichische Volkspartei habe im Gegensatz zu den
Sozialdemokraten keine Angst vor dem Wähler und habe sich daher
gestern im Landesparteivorstand für ein eigenes Wahlmodell
einstimmig ausgesprochen. Wir wollen damit eine maximale
Mitbestimmung des Bürgers erreichen und eine neue demokratische
Gruppierung in diesem Land, die einen solchen Weg der aktiven
Bürgermitbestimmung gewählt hat, so Pröll.

Klubobmann Gerhard Böhm bedauerte, daß es nicht möglich
gewesen ist, die Sozialdemokraten von der Wichtigkeit der
Persönlichkeitswahl für unsere Bürger im Sinne der Demokratie zu
überzeugen. Auch bei der Änderung der niederösterreichischen
Landesverfassung stellen sich die Sozialdemokraten bei
zahlreichen Punkten, in denen es um die Stärkung der Bürgerrechte
geht, quer. Die Ideen der anderen im Landtag vertretenen
Fraktionen beschränken sich überhaupt nur auf die Stärkung von
Minderheitsrechten.

Punkte, über die man sich bereits geeinigt habe, sind die
Einführung der allgemeinen Volksbefragung und möglicherweise auch
die neue Idee der Installierung eines eigenen
Landesrechnungshofes.

"So ist die Einführung eines eigenen Landesrechnungshofes als
unabhängige Kontrollinstanz nicht zuletzt deswegen notwendig
geworden, weil die derzeit einzige Kontrollmöglichkeit der
Finanzkontrollausschuß ist und dieser von seinem derzeitigen
Obmann, dem F-Abgeordneten Rambossek immer wieder parteipolitisch
mißbraucht wird", so Böhm.

Landesgeschäftsführer Dr. Ernst Strasser erklärte, daß mit dem
neuen Modell das Persönlichkeitswahlrecht wesentlich gestärkt und
ausgeweitet wurde. "Der Bürger hat ein Auswahlrecht, die
Parteibasis hat das Vorschlagsrecht. Die niederösterreichische
Bevölkerung kann in der Wahlzelle bestimmen, von welchen Personen
sie im Landtag vertreten werden will. Nach diesem neuen Modell
erhält der erste Kandidat 4% der Parteistimmen pro Bezirk und der
Zweitgereihe 2% Grundpunkte. Gemeinsam mit den Vorzugsstimmen
ergibt sich die endgültige Reihung", erklärte Strasser.

In diesem Zusammenhang wies Strasser darauf hin, daß es sich
bei der kommenden Landtagswahl um eine grundsätzliche
Richtungswahl für das Land über die nächste Jahrtausendwende
handelt. Es geht nämlich darum, ob Niederösterreich in Zukunft
weiterhin von einem bürgerlichen Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll
oder von einem sozialistischen Landeshauptmann von blauen Gnaden
regiert wird.

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NNV/NÖI

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