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BERICHTIGTE WIEDERHOLUNG OTS0117 * GESPERRT BIS 15.06.1997 13:30 *

Sperrfrist 15. Juni 1997, 13.30 Uhr! Drei-Stufen-Rakete zum Bürokratieabbau Pröll: Wir wollen den Unternehmern die Arbeit erleichtern

St.Pölten (NLK) - Eine "Dreistufenrakete" zum Bürokratieabbau soll den Unternehmern im Land die Arbeit erleichtern. Das betonte Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll in der Radiosendung "Forum NÖ" am Sonntag.

Nach der zeitlichen Zusammenlegung von Verfahren folge nun die inhaltliche Zusammenlegung von behördlichen Genehmigungen. Das bedeute, mit nur einem Antrag in nur einem Verfahren gebe es eine einzige Genehmigung für Bau- und Gewerbeverhandlung. "Die Voraussetzung ist natürlich", so Pröll, "daß die Gemeinde die Kompetenz im Bauverfahren an die Bezirkshauptmannschaft überträgt. Darum haben wir auch ersucht und das Echo übertrifft alle Erwartungen." In der dritten Stufe gehe es um die Beschleunigung von Verfahren - diese Stufe werde gerade erarbeitet.

Mit nur 6,4 Prozent selbständigen Unternehmern in der Bevölkerung bildet Österreich das Schlußlicht in Europa. Die Wirtschaftspolitik des Landes verfolge deshalb das Ziel, die bürokratischen Genehmigungsverfahren möglichst einfach und rasch zu gestalten und die Unternehmer ohne verwaltungstechnische Hürden in Ruhe wirtschaften lassen. Daß die Rahmenbedingungen in Niederösterreich stimmen, erkenne man daran, daß ungefähr 88 Prozent aller niederösterreichischen Jungunternehmen wirtschaftlich überleben, so Pröll.

Für die gesamte Wirtschaft gelten heutzutage geänderte Wettbewerbsbedingungen. Die internationale Konkurrenz ist mittlerweile in allen Branchen spürbar größer geworden. Das gilt nicht nur für die Unternehmer, sondern auch für Wirtschafts-standorte. Die Unternehmen prüfen immer genauer, wo sie sich ansiedeln. Dabei stehen in erster Linie nicht mehr die Förderungen im Vordergrund, so wie früher vielleicht, sondern die Betriebe legen ganz besonderen Wert auf den Zugang etwa zur modernen Kommunikationstechnologie, auf beste Infrastruktur und möglichst unbürokratische Verfahren.

Ende der berichtigten Wiederholung

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