• 12.06.1997, 14:00:24
  • /
  • OTS0215

Neues Investitionsförderungsmodell schließt Spekulationen zulasten der Kunden aus — Effizienzprinzip muß auch für erneuerbare Energien gelten — E-Wirtschaft gegen überzogene Förderung von=

erneuerbaren Energien — Gesetzliche Einspeisetarife würden vor
allem Stromkunden belasten

Wien (VEÖ) — Zu den heute vorgebrachten Forderungen nach einer
gesetzlichen Verankerung eines erhöhten Einspeisetarifs für Strom
aus erneuerbaren Energien hält der Verband der Elektrizitätswerke
Österreichs (VEÖ) fest:

Österreich ist mit einer Stromaufbringung aus erneuerbaren
Energien von 70 % der Gesamtproduktion schon heute
Klassenbester unter den EU-Staaten in Sachen umweltfreundlicher
Stromerzeugung. Vor diesem Hintergrund ist wohl die Frage nach
der volkswirtschaftlichen Angemessenheit einer überhöhten
Subventionierung bislang nicht marktkonformer Technologien
angebracht.

Die gesetzliche Vorschreibung eines Einspeisetarifs für Strom
aus alternativen Energien mit einem Vielfachen dessen, was
betriebs- und energiewirtschaftlich angemessen ist, führt zu
einer zusätzlichen Belastung der österreichischen Haushalte,
Gewerbebetriebe und Landwirtschaft. Vor allem die
österreichischen Tarif-Stromkunden müßten die übertriebenen
Förderungswünsche für derartige Energien aus ihrem privaten
Portemonnaie bezahlen.

Die in der gegenwärtigen Situation einzig verantwortbare
Förderung alternativer Stromproduktion muß auf größtmögliche
Effizienz und höchste technische Perfektion der Anlagen
ausgerichtet sein. Genau dies stellt das von der E-Wirtschaft
sowie dem Umwelt- und Wirtschaftsministerium erarbeitete
Fördermodell sicher, indem es die vorgesehene Förderung von bis
zu 80 % der Investitionen in alternative Stromerzeugungsanlagen
einem Effizienzwettbewerb bei der Vergabe unterwirft. Die
Errichtung derartiger Anlagen aus rein spekulativen Motiven
wäre damit ausgeschlossen.

Rückfragehinweis: Ernst A. Swietly
Verband der Elektrizitätswerke Österreichs
Tel.- Nr. (01) 505 17 27/DW 240

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NVE/

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel