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Neues Investitionsförderungsmodell schließt Spekulationen zulasten der Kunden aus — Effizienzprinzip muß auch für erneuerbare Energien gelten — E-Wirtschaft gegen überzogene Förderung von

erneuerbaren Energien — Gesetzliche Einspeisetarife würden vor allem Stromkunden belasten

Wien (VEÖ) — Zu den heute vorgebrachten Forderungen nach einer gesetzlichen Verankerung eines erhöhten Einspeisetarifs für Strom aus erneuerbaren Energien hält der Verband der Elektrizitätswerke Österreichs (VEÖ) fest:

Österreich ist mit einer Stromaufbringung aus erneuerbaren Energien von 70 % der Gesamtproduktion schon heute
Klassenbester unter den EU-Staaten in Sachen umweltfreundlicher Stromerzeugung. Vor diesem Hintergrund ist wohl die Frage nach
der volkswirtschaftlichen Angemessenheit einer überhöhten Subventionierung bislang nicht marktkonformer Technologien angebracht.

Die gesetzliche Vorschreibung eines Einspeisetarifs für Strom aus alternativen Energien mit einem Vielfachen dessen, was
betriebs- und energiewirtschaftlich angemessen ist, führt zu
einer zusätzlichen Belastung der österreichischen Haushalte, Gewerbebetriebe und Landwirtschaft. Vor allem die
österreichischen Tarif-Stromkunden müßten die übertriebenen Förderungswünsche für derartige Energien aus ihrem privaten Portemonnaie bezahlen.

Die in der gegenwärtigen Situation einzig verantwortbare Förderung alternativer Stromproduktion muß auf größtmögliche Effizienz und höchste technische Perfektion der Anlagen ausgerichtet sein. Genau dies stellt das von der E-Wirtschaft
sowie dem Umwelt- und Wirtschaftsministerium erarbeitete Fördermodell sicher, indem es die vorgesehene Förderung von bis
zu 80 % der Investitionen in alternative Stromerzeugungsanlagen einem Effizienzwettbewerb bei der Vergabe unterwirft. Die
Errichtung derartiger Anlagen aus rein spekulativen Motiven
wäre damit ausgeschlossen.

Rückfragen & Kontakt:

Ernst A. Swietly
Verband der Elektrizitätswerke Österreichs
Tel.- Nr. (01) 505 17 27/DW 240

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