• 06.06.1997, 13:22:07
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  • OTS0188

Bauer: Pensionskontenregelung überdenken=

Niederösterreich, 6.6.97 (NÖI) Durch die Vereinbarung
zwischen Pensionsversicherungsträgern und Banken, die für den
Pensionsbezieher ein Pensionskonto mit alleiniger
Zeichnungsberechtigung verpflichtend vorsieht, kommt es in
Fällen von langer schwerer Krankheit oder plötzlichem Tod oft
zu besonderen Härtefällen. "Vor allem Frauen, die über kein
eigenes Konto verfügen, stehen in einer solchen Situation ohne
jede Möglichkeit da, vom Konto des Erkrankten oder Verstorbenen
Geld zu beheben, obwohl es ihre Existenzgrundlage bildet", so
die niederösterreichische NAbg. und ÖVP-Frauenchefin Rosemarie
Bauer .****

Im Falle des Todes des Kontoinhabers wird das Konto sofort
gesperrt; im Falle schwerer Erkrankung muß über einen Notar
eine Zugriffsberechtigung erwirkt werden. In extremen
Härtefällen führt diese Regelung sogar zur Delogierung, da
finanzielle Verpflichtungen oft über einen Zeitraum von mehrern
Monaten nicht erfüllt werden können.

"Nach der Auszahlungsumstellung, d.h. daß Pensionsbezieher
das Geld erst am Ende des Monats erhalten und somit
rückforderbare Übergenüsse nicht mehr möglich sind, sollten die
Sozialministerin, die Pensionsversicherungen und
Bankenvertreter eine bessere Lösung für die Pensionskonten
finden, um Härtefälle in der Zukunft zu vermeiden", fordert
Bauer.

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NNV/NÖI

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