- 12.05.1997, 17:11:08
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- OTS0176
Badenwerk AG: Paragraph 15 WpHG-Mitteilung
Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
Karlsruhe (ots-Ad hoc-Service) - Die Vorstände der Badenwerk AG
und der EVS Holding AG haben soeben einen Verschmelzungsvertrag
zwischen beiden Gesellschaften unterzeichnet. Der
Verschmelzungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der
Hauptversammlungen beider Gesellschaften, die jeweils für den 20.
August vorgesehen sind. Im Falle der Zustimmung entsteht durch die
Verschmelzung der Badenwerk AG und der EVS Holding AG mit der Energie
Baden- Württemberg AG der viertgrößte Energieversorger der
Bundesrepublik Deutschland.
Ende der Mitteilung
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