Kontrollaktion startet in den nächsten Tagen
Wien (OTS) - In Kürze werden von den Mitarbeitern der
Monopolverwaltungsgesellschaft umfangreiche Kontrollen bei
Tankstellen durchgeführt werden. Ziel dieser Aktion wird sein, den
illegalen Verkauf von Tabakwaren abzustellen. Anlaß dazu ist, daß in
letzter Zeit von verschiedenen Tankstellen in ganz Österreich
Zigaretten illegal verkauft worden sind.
Dies teilte heute die Monopolverwaltungsgesellschaft in einer
Aussendung mit. Sie wird auch, wie es weiters in der Aussendung
heißt, "im Sinne der Einhaltung der für den Tabakkleinhandel
geltenden Rechtsvorschriften in den nächsten Tagen alle
Tankstelleninhaber mittels eingeschriebenen Briefes auf die
gesetzlichen Voraussetzungen für den Tabakwarenverkauf hinweisen und
nachdrücklich die Einhaltung dieser Bestimmungen verlangen". Bei
Nichtbeachtung des Gesetzes haben die Tankstellenbetreiber mit
Anzeigen bei den Finanzstrafbehörden zu rechnen. Die Behörde hat die
Möglichkeit, Strafen bis S 50.000,-- zu verhängen. Durch diese
Vorgangsweise der Monopolverwaltung GmbH soll erreicht werden, daß
einerseits - gleich wie im übrigen Handel - die Nahversorgung mit
Tabakwaren gewährleistet bleibt und andererseits die Aushöhlung des
Gebietsschutzes - der Voraussetzung für das Überleben der
Tabaktrafikanten, insbesondere für die vielen behinderten Menschen
unter ihnen - hintangehalten wird.
Erst kürzlich hat der Oberste Gerichtshof in einem
richtungsweisenden Erkenntnis klargestellt, daß das Anbieten eines
vollständigen Lebensmittelsortiments bei Tankstellen, rund um die
Uhr, gesetzwidrig und verboten ist. Auch von den Tankstellen sind die
Regelungen der Gewerbeordnung und Ladenöffnungszeitengesetze
einzuhalten. Durch das gesetzwidrige Vorgehen der Tankstellen ist
eine wesentliche Beeinträchtigung des Lebensmittelhandels und seiner
insbesondere für ältere Menschen oft unentbehrlichen
Nahversorgungsfunktion gegeben.
Gleiches gilt nun für den Tabakwarenverkauf. In Österreich
besteht, wie in den EU-Ländern Frankreich, Italien, Spanien und
Portugal, ein Einzelhandelsmonopol auf dem Tabaksektor. Ende 1995 hat
der EU-Gerichtshof die EU-Konformität einer derartigen Marktordnung
auf dem Tabakwareneinzelhandelssektor ausdrücklich festgestellt. Die
Nahversorgungsfunktion auf dem Tabakwarensektor erfüllen in
Österreich 3.300 Tabakfachgeschäfte und 6.100 Tabakverkaufsstellen.
Jeden vierten Tag bekommt in Österreich ein behinderter Mensch durch
seine Bestellung zum Inhaber eines Tabakfachgeschäftes eine
wirtschaftliche Existenzgrundlage.
Neben den 9.400 Tabaktrafiken dürfen auch Gastwirte innerhalb
ihrer Betriebsräume an ihre Gäste - nur an diese - Tabakwaren mit
einem mindestens 10%igen Preisaufschlag verkaufen. Im
Tabakmonopolgesetz 1996 ist ausdrücklich festgehalten, daß der
Verkauf nur in Räumen stattfinden darf, die den Charakter einer
Gastwirtschaft haben und nur für die Gäste bestimmt ist. Die
Erdölindustrie und manche Tankstellenpächter mißachten oftmals diese
gesetzlichen Bestimmungen und verkaufen in gesetzwidriger Weise
Zigaretten in ihren Tankstellenshops und Kassenräumlichkeiten an ihre
Tabakkunden.
Rückfragehinweis: Monopolverwaltung GmbH
Dr. Hermann Schaurhofer
Tel.: 319 00 30 DW 20
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