- 03.04.1997, 09:15:44
- /
- OTS0026
Neues Insolvenzrecht: Lieferanten bleiben auf der Strecke
Keine Sicherheiten für Lieferungen nach Eröffnung eines Reorganisationsverfahrens
Wien (OTS) - Noch vor der Sommerpause soll das novellierte
Insolvenzrecht im Parlament beschlossen werden. Doch das Reformpaket
hat starke Schwachstellen, da auf wesentliche Kritikpunkte am
geplanten Unternehmensorganisationsverfahren (URG) nicht eingegangen
wurde.
Die Prisma Kreditverischerungs-AG kritisierte am gerichtlich
begleiteten Sanierungsverfahren vor allem den mangelnden Schutz der
Gläubiger. Während die Banken in die Reorganisation einbezogen sind
und Kredite als anfechtungsfest gelten, erbring der Lieferant
ahnungslos seine Leistungen. Mißlingt das Reorganisationsverfahren,
muß der Gläubiger bei einem Konkurs des Ausfall schlucken. "Wir
fordern, daß auch den Lieferanten nach der Eröffnung eines
Reorganisationsverfahren gleichwertige Sicherheiten wie den Banken
geboten werden. Dies kann - wenn das Verfahren unbedingt geheim
blieben soll - zum Beispiel in Form eines zweckgebundenen Fonds
erfolgen", sagt Prisma-Pressesprecher Helmut Altenburger.
Prisma hat das Justizministerium mehrmals - allerdings ohne Erfolg
- auf diese Schwachstelle des URG hingewiesen. Obwohl österreichweit
ein Fünftel der Forderungen durch Kreditversicherung gedeckt sind,
wurden diese wichtigen Gläubiger-Vertreter bei der Erarbeitung des
Reformpaketes bisher nicht einbezogen.
Die Prisma Kreditversicherungs-AG erwirtschaftete 1996
Prämieneinnahmen von über 300 Mio. ATS. Die Schadensquote konnte wie
im Vorjahr unter 60 Prozent gehalten werden.
Rückfragehinweis: Dr. Helmut Altenburger
Pressesprecher der Prisma Kreditversicherungs-AG
Tel.: 379 00-300
ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/OTS






