Edith Klestil im News-Interview: "Ich will keine Scheidung" Vorausmeldung zu NEWS 13/97 vom 27.3.1997 o Vermittlungsgespräche für Klestil-Scheidung sind damit gescheitert.
Wien (OTS) - o Bundespräsident bleibt nur noch die Klage bei Gericht. =
In einem autorisierten Interview in der morgigen
Ausgabe des Nachrichtenmagazins NEWS teilt Edith Klestil mit, daß sie das Ersuchen ihres Mannes um eine einvernehmliche Scheidung abgelehnt hat. Edith Klestil sagt im morgigen NEWS: "Ich will keine Scheidung -ganz sicher nicht. Ich glaube nicht an Scheidungen. Ich glaube schon gar nicht an Scheidungen nach 40 Jahren Zusammenleben. Und sollte ich eines Tages einmal vor dem Scheidungsrichter stehen, dann ist es gegen meinen Willen, gegen mein Verständnis."
Damit sind die Versuche des Bundespräsidenten, noch vor der Bekanntgabe seiner Wiederkandidatur seine Ehe durch eine einvernehmliche Scheidung aufzulösen, gescheitert.
Laut NEWS hat in den letzten Wochen der Altpräsident der Rechtsanwaltskammer, Walter Schuppich, im Auftrag des Bundespräsidenten mit Frau Klestil Gespräche über die Auflösung ihrer Ehe geführt. Schuppich sollte als Mittelsmann eine einvernehmliche Lösung zustandebringen. Edith Klestil im morgigen NEWS: "Präsident Schuppich hat sichtlich im Auftrag meines Mannes versucht, mir die Vor- und Nachteile einer solchen Lösung zu schildern. Ich finde, daß Scheidungsgespräche über Mittelsmänner nicht der richtige Weg sind." Edith Klestil betont in NEWS, daß sie eine persönliche Aussprache mit ihrem Gatten wünscht, einer Scheidung aber vor allem aus religiösen Gründen nicht zustimmen wird. Damit steht der Bundespräsident kurz vor Bekanntgabe seiner Wiederkandidatur vor dem Problem, seine Ehesituation entweder weiterhin ungelöst zu lassen, oder aber für die Scheidung den Gerichtsweg beschreiten zu müssen.
Das Eherecht sieht im § 55 vor, daß - wie im Fall Klestil - nach dreijähriger Trennung ein Ehepartner den Antrag auf Scheidung stellen kann. Der beklagte Ehepartner hat die Möglichkeit vor Gericht Einspruch zu erheben, wenn seiner Meinung nach die Zerrüttung vom Partner verschuldet wurde und eine Scheidung für ihn ein Härtefall wäre.
Edith Klestil betont in NEWS, daß sie vor Gericht auf jeden Fall Einspruch gegen eine Scheidungsklage erheben würde und eine Reihe von Zeugen und Beweisanträgen dafür nominieren würde, daß die "Zerrüttung der Ehe" nicht von ihr ausgegangen ist. Der Bundespräsident wäre somit mitten im nächsten Wahlkampf mit einem Scheidungsprozeß konfrontiert.
Laut NEWS will der Präsident schon in den nächsten Tagen entscheiden, ob er die § 55-Scheidungsklage gegen seine Frau beim Bezirksgericht Wien Innere Stadt einbringt.
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