- 26.03.1997, 11:47:31
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Edith Klestil im News-Interview: "Ich will keine Scheidung" Vorausmeldung zu NEWS 13/97 vom 27.3.1997 o Vermittlungsgespräche für Klestil-Scheidung sind damit gescheitert.
o Bundespräsident bleibt nur noch die Klage bei Gericht. =
Wien (OTS) - In einem autorisierten Interview in der morgigen
Ausgabe des Nachrichtenmagazins NEWS teilt Edith Klestil mit, daß sie
das Ersuchen ihres Mannes um eine einvernehmliche Scheidung abgelehnt
hat. Edith Klestil sagt im morgigen NEWS: "Ich will keine Scheidung -
ganz sicher nicht. Ich glaube nicht an Scheidungen. Ich glaube schon
gar nicht an Scheidungen nach 40 Jahren Zusammenleben. Und sollte ich
eines Tages einmal vor dem Scheidungsrichter stehen, dann ist es
gegen meinen Willen, gegen mein Verständnis."
Damit sind die Versuche des Bundespräsidenten, noch vor der
Bekanntgabe seiner Wiederkandidatur seine Ehe durch eine
einvernehmliche Scheidung aufzulösen, gescheitert.
Laut NEWS hat in den letzten Wochen der Altpräsident der
Rechtsanwaltskammer, Walter Schuppich, im Auftrag des
Bundespräsidenten mit Frau Klestil Gespräche über die Auflösung ihrer
Ehe geführt. Schuppich sollte als Mittelsmann eine einvernehmliche
Lösung zustandebringen. Edith Klestil im morgigen NEWS: "Präsident
Schuppich hat sichtlich im Auftrag meines Mannes versucht, mir die
Vor- und Nachteile einer solchen Lösung zu schildern. Ich finde, daß
Scheidungsgespräche über Mittelsmänner nicht der richtige Weg sind."
Edith Klestil betont in NEWS, daß sie eine persönliche Aussprache mit
ihrem Gatten wünscht, einer Scheidung aber vor allem aus religiösen
Gründen nicht zustimmen wird. Damit steht der Bundespräsident kurz
vor Bekanntgabe seiner Wiederkandidatur vor dem Problem, seine
Ehesituation entweder weiterhin ungelöst zu lassen, oder aber für die
Scheidung den Gerichtsweg beschreiten zu müssen.
Das Eherecht sieht im § 55 vor, daß - wie im Fall Klestil - nach
dreijähriger Trennung ein Ehepartner den Antrag auf Scheidung stellen
kann. Der beklagte Ehepartner hat die Möglichkeit vor Gericht
Einspruch zu erheben, wenn seiner Meinung nach die Zerrüttung vom
Partner verschuldet wurde und eine Scheidung für ihn ein Härtefall
wäre.
Edith Klestil betont in NEWS, daß sie vor Gericht auf jeden Fall
Einspruch gegen eine Scheidungsklage erheben würde und eine Reihe von
Zeugen und Beweisanträgen dafür nominieren würde, daß die "Zerrüttung
der Ehe" nicht von ihr ausgegangen ist. Der Bundespräsident wäre
somit mitten im nächsten Wahlkampf mit einem Scheidungsprozeß
konfrontiert.
Laut NEWS will der Präsident schon in den nächsten Tagen
entscheiden, ob er die § 55-Scheidungsklage gegen seine Frau beim
Bezirksgericht Wien Innere Stadt einbringt.
Rückfragehinweis: NEWS Chefredaktion
Tel.: 213 12-101
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