• 19.02.1997, 13:45:56
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  • OTS0153

ÖAR: ARGUMENTE GEGEN VERSICHERUNGSPFLICHT

Der Körper ist keine Blechkarosserie

Wien (OTS) - In der Debatte um eine - äußerst notwendige -
verpflichtende Freizeit-Unfallversicherung sind immer wieder zwei
Varianten in Diskussion: die Pflicht-Versicherung und die
Versicherungspflicht. Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation, Dachorganisation der Behindertenverbände, wendet sich
strikt gegen eine Versicherung, die am freien Markt geregelt werden
soll. ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget: "Am Körper kann kein Sachschaden
entstehen, über dessen Wert Monate gestritten werden kann. Der
menschliche Körper ist keine Blechkarosserie."

Zwischen "Versicherungspflicht" und "Pflichtversicherung" besteht
ein grundlegender Unterschied. Die Versicherungspflicht soll ähnlich
funktionieren wie die gesetzlich vorgeschriebene
Haftpflichtversicherung für Autos: Freie Wahl der
Versicherungsanstalt am Markt und Regulierung durch Angebot und
Nachfrage. Die Pflichtversicherung soll dagegen einen einzigen
Sozialversicherungsträger mit klar definierten Regelungen haben, nach
der alle Personen ident versichert sind und dementsprechend Anspruch
auf Leistungen haben.

Nach Meinung der ÖAR ist es der falsche Weg, eine Pflicht-
Freizeit-Unfallversicherung über den freien Markt regeln zu wollen.
Eine ganze Reihe von Argumenten spricht dagegen:

Bereits jetzt sind von freiwilligen privaten Unfallversicherungen
etwa Menschen mit psychischen oder geistigen Behinderungen vielfach
ausgenommen. Es ist zu erwarten, daß sich Prämienhöhen nicht nur am
tatsächlich gelebten Risiko, sondern auch nach bereits bestehenden
Behinderungen richten werden. Wünschenswert wäre jedoch eine Prämie,
die sich am Einkommen orientiert.

Wann immer bei einer marktorientierten Versicherung, egal welcher
Art, ein Schadensfall gemeldet wird, muß begutachtet und geprüft
werden, ob tatsächlich ein Leistungsanspruch besteht. Es kann jedoch
nicht sein, daß eine Person nach einem Unfall mit womöglich schweren
Folgeschäden keine Leistungen erhält, bevor nicht der
Leistungsanspruch nach monate- oder jahrelangem Rechtsstreit geklärt
ist.

Der freie Markt hieße auch, daß es bei Leistungsangeboten
Unterschiede geben wird. Ein Mehr an Leistung bewirkt folgerichtig
höhere Prämien. Menschen aus einkommensschwachen Schichten werden
sich zwangsläufig möglichst "günstig" versichern. Die Folge ist, daß
es auch im Fall einer notwendigen Rehabilitation wiederum zu
Ungleichbehandlungen kommt.

Voget abschließend: "Wir sollten längst darüber hinweg sein,
Sozial-Darwinismus betreiben zu wollen und das alleinige
Überlebensrecht des Stärkeren zu propagieren. Das Solidaritätsprinzip
und die Gleichwertigkeit aller Menschen lassen keine andere Lösung zu
als die gesetzliche Pflichtversicherung."

Rückfragen: ÖAR
Birgit Primig-Eisner
513 15 33-116

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | OAR/OTS

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