• 05.02.1997, 17:30:08
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  • OTS0170

Homophobes Höchstgericht

Weiterhin keine Gleichbehandlung von homosexuellen Männern und Frauen vor dem Recht

Wien (OTS) - Anders als zwei gerichtliche Vorinstanzen hat der OGH
entschieden, daß homosexuelle Lebensgefährten keine Lebensgefährten
im Sinne des Mietrechts sein sollen. Neben der Nichtabschaffung von
§209 StGB ist dies in ein weiteres Signal dafür, daß homosexuelle
Frauen und Männer in diesem Staat offensichtlich vor dem Recht als
BürgerInnen zweiter Klasse behandelt werden. Dies widerspricht dem
Gleichheitsgrundsatz (Art 7 B-VG).

§14 Abs 3 MietrechtsG bestimmt, daß Lebensgefährte ... ist, wer
mit dem bisherigen Mieter bis zu dessen Tod durch mindestens drei
Jahre hindurch in der Wohnung in einer in wirtschaftlicher Hinsicht
gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft gelebt hat."
Aus dieser neutralen Formulierung geht keineswegs hervor, daß eine
"wirtschaftliche Gemeinschaft" nur zwischen
verschieden-geschlechtlichen Lebensgefährten bestehen kann.

Sowohl das Bezirks- als auch das Landesgericht haben in ihren
Urteilen den Begriff der Lebensgemeinschaft sinnvoll und zeitgemäß
dahingehend interpretiert, daß auch homosexuelle Lebensgemeinschaften
darunter fallen. Anders der OGH: Offensichtlich brachte ein
homophobes Unbehagen die Höchstrichter dazu, einmal mehr Lesben und
Schwulen fundamentale Gleichheitsrechte zu verweigern.

Gegen diese Diskriminierung wird sich das ÖLSF im Sinne seines
Jahresthemas "Ring frei - Homosexuelle Lebensgemeinschaften"
verstärkt einsetzen.

Rückfragehinweis: Österr. Lesben- und Schwulenforum
Mag. Diana Voigt
Mag. Hannes Sulzenbacher
Tel.: 533 31 91

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/OTS

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