Homophobes Höchstgericht
Weiterhin keine Gleichbehandlung von homosexuellen Männern und Frauen vor dem Recht
Wien (OTS) - Anders als zwei gerichtliche Vorinstanzen hat der OGH entschieden, daß homosexuelle Lebensgefährten keine Lebensgefährten im Sinne des Mietrechts sein sollen. Neben der Nichtabschaffung von §209 StGB ist dies in ein weiteres Signal dafür, daß homosexuelle Frauen und Männer in diesem Staat offensichtlich vor dem Recht als BürgerInnen zweiter Klasse behandelt werden. Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz (Art 7 B-VG).
§14 Abs 3 MietrechtsG bestimmt, daß Lebensgefährte ... ist, wer mit dem bisherigen Mieter bis zu dessen Tod durch mindestens drei Jahre hindurch in der Wohnung in einer in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft gelebt hat." Aus dieser neutralen Formulierung geht keineswegs hervor, daß eine "wirtschaftliche Gemeinschaft" nur zwischen verschieden-geschlechtlichen Lebensgefährten bestehen kann.
Sowohl das Bezirks- als auch das Landesgericht haben in ihren Urteilen den Begriff der Lebensgemeinschaft sinnvoll und zeitgemäß dahingehend interpretiert, daß auch homosexuelle Lebensgemeinschaften darunter fallen. Anders der OGH: Offensichtlich brachte ein homophobes Unbehagen die Höchstrichter dazu, einmal mehr Lesben und Schwulen fundamentale Gleichheitsrechte zu verweigern.
Gegen diese Diskriminierung wird sich das ÖLSF im Sinne seines Jahresthemas "Ring frei - Homosexuelle Lebensgemeinschaften" verstärkt einsetzen.
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Österr. Lesben- und Schwulenforum
Mag. Diana Voigt
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