- 05.02.1997, 11:48:29
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Konsumentenschutz oder totale Liberalisierung
Qualität im Gesundheitsbereich darf nicht unterlaufen werden
Wien (OTS) - Der Entwurf zur Novelle der Gewerbeordnung wird von
der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) in seinen Tendenzen und jenen
Bestimmungen, die sich auf Gesundheitsberufe auswirken, abgelehnt.
Als "höchst unsinnig" bezeichnete der Präsident der Österreichischen
Ärztekammer, Prim. Dr. Michael Neumann, die Absichten bezüglich der
Heilmasseure, Zahntechniker und Lebensberater.
"Mit einer Ausdehnung der Liberalisierung auf Gesundheitsberufe
werden alle Bemühungen um Qualität unterlaufen", betonte der
Ärztekammerpräsident. Wie gefährlich eine schrankenlose
Liberalisierung im Wirtschaftsleben für die Gesundheit sein kann,
zeige sich am Beispiel der BSE-Krise in der EU.
Neumann: "Liberalisierung ja, aber nur dort, wo es sinnvoll und
vertretbar ist. Dort, wo andere, höherwertige Interessen massiv
gefährdet werden, ist sie zu unterlassen." Schließlich sei es Aufgabe
des Staates, diese Interessen der Konsumenten zu schützen.
Von denjenigen, die einen Gesundheitsberuf ausüben, wird derzeit
eine strenge persönliche Qualitätssicherung verlangt, was auch an den
Kriterien der Ausübung, am Ausbildungsweg und einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften (z.B. Ärztegesetz, Krankenpflegegesetz)
erkennbar ist. Diese Qualitätssicherung würde nun von den Absichten
des Wirtschaftsministeriums unterwandert.
Im einzelnen kritisiert die ÖÄK an der geplanten Gewerbeordnung,
daß die
- Heilmasseure mit gewerblichen Masseuren gleichgestellt werden
sollen,
- das Tätigkeitsfeld der Zahntechniker ausgeweitet werden soll,
und
- die Lebens- und Sozialberater ihren Beruf als freies Gewerbe
ausüben dürfen.
Heilmasseure dürfen bisher die Massage nur zum Zwecke der
Gesundung erkrankter Personen und unter ärztlicher Aufsicht
durchführen. Es ist medizinisch unverantwortlich, diese Tätigkeit nun
auch von gewerblichen Masseuren, die ja ohne spezielle Heilausbildung
und ärztliche Aufsicht arbeiten, durchführen zu lassen. Bei der
Heilmassage kann es sehr wohl zu Komplikationen kommen, die rasches
ärztliches Handeln erfordern.
In puncto Zahntechniker stellt die ÖÄK sowie die Bundesfachgruppe
Zahnärzte fest, daß die geplanten Erweiterungen (Abdrucknehmen für
Zahnersatz, An- und Einpassungsarbeiten) ärztliche Tätigkeiten sind.
Auch kann nur der Zahnarzt eine effiziente Vorsorge (Früherkennung
schwererer Erkrankungen) garantieren.
Die ÖÄK weist hier auf ein Kuriosum hin: Die Zahntechniker wollen
diese Gesetzesänderung selbst nicht.
Dazu ÖÄK-Präsident Neumann: "Man sollte in einer funktionierenden
Demokratie doch erwarten können, daß bei Gesetzesentwürfen vorher die
Meinung der Betroffenen eingeholt wird, und nicht Gesetze gegen die
Betroffenen, sondern nur im Einklang mit diesen geschaffen werden."
Ähnlich bei den Lebens- und Sozialberatern, die gleichfalls kein
Interesse an der Novelle bekundeten. Laut Entwurf des
Wirtschaftsministeriums soll hier ein freies Gewerbe entstehen, für
dessen Ausübung der Betroffene nicht einmal einen Befähigungsnachweis
benötigt.
Wenn man bedenkt, daß Lebens- und Sozialberater die Beratung und
Betreuung von Menschen mit Persönlichkeitsproblemen (Ehe, Familie,
Beruf) bis hin zur Krisenintervention durchführen, dann führt der
Entwurf sämtliche psychologischen und psychotherapeutischen
Ausbildungen ad absurdum. "Hier besteht eine enorme Gefahr für die
Bevölkerung aus medizinischer Sicht", so Neumann.
Abschließend stellte der ÖÄK-Präsident fest, daß "das
Gesundheitswesen für eine völlige Liberalisierung total ungeeignet
ist", und erklärte: "Im Sinne einer Kompetenzbereinigung fordern wir,
daß die Gesundheitsberufe in der Gewerbeordnung von der Kompetenz des
Wirtschaftsministeriums in die Zuständigkeit des Gesundheits- und
Sozialministeriums überführt werden soll." (Schluß)
Rückfragehinweis: Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer
Tel.Nr. 512 44 86.
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