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Konsumentenschutz oder totale Liberalisierung

Qualität im Gesundheitsbereich darf nicht unterlaufen werden

Wien (OTS) - Der Entwurf zur Novelle der Gewerbeordnung wird von
der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) in seinen Tendenzen und jenen Bestimmungen, die sich auf Gesundheitsberufe auswirken, abgelehnt. Als "höchst unsinnig" bezeichnete der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Prim. Dr. Michael Neumann, die Absichten bezüglich der Heilmasseure, Zahntechniker und Lebensberater.

"Mit einer Ausdehnung der Liberalisierung auf Gesundheitsberufe werden alle Bemühungen um Qualität unterlaufen", betonte der Ärztekammerpräsident. Wie gefährlich eine schrankenlose Liberalisierung im Wirtschaftsleben für die Gesundheit sein kann, zeige sich am Beispiel der BSE-Krise in der EU.

Neumann: "Liberalisierung ja, aber nur dort, wo es sinnvoll und vertretbar ist. Dort, wo andere, höherwertige Interessen massiv gefährdet werden, ist sie zu unterlassen." Schließlich sei es Aufgabe des Staates, diese Interessen der Konsumenten zu schützen.

Von denjenigen, die einen Gesundheitsberuf ausüben, wird derzeit eine strenge persönliche Qualitätssicherung verlangt, was auch an den Kriterien der Ausübung, am Ausbildungsweg und einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (z.B. Ärztegesetz, Krankenpflegegesetz) erkennbar ist. Diese Qualitätssicherung würde nun von den Absichten des Wirtschaftsministeriums unterwandert.

Im einzelnen kritisiert die ÖÄK an der geplanten Gewerbeordnung, daß die

- Heilmasseure mit gewerblichen Masseuren gleichgestellt werden sollen,

- das Tätigkeitsfeld der Zahntechniker ausgeweitet werden soll, und

- die Lebens- und Sozialberater ihren Beruf als freies Gewerbe ausüben dürfen.

Heilmasseure dürfen bisher die Massage nur zum Zwecke der Gesundung erkrankter Personen und unter ärztlicher Aufsicht durchführen. Es ist medizinisch unverantwortlich, diese Tätigkeit nun auch von gewerblichen Masseuren, die ja ohne spezielle Heilausbildung und ärztliche Aufsicht arbeiten, durchführen zu lassen. Bei der Heilmassage kann es sehr wohl zu Komplikationen kommen, die rasches ärztliches Handeln erfordern.

In puncto Zahntechniker stellt die ÖÄK sowie die Bundesfachgruppe Zahnärzte fest, daß die geplanten Erweiterungen (Abdrucknehmen für Zahnersatz, An- und Einpassungsarbeiten) ärztliche Tätigkeiten sind. Auch kann nur der Zahnarzt eine effiziente Vorsorge (Früherkennung schwererer Erkrankungen) garantieren.

Die ÖÄK weist hier auf ein Kuriosum hin: Die Zahntechniker wollen diese Gesetzesänderung selbst nicht.

Dazu ÖÄK-Präsident Neumann: "Man sollte in einer funktionierenden Demokratie doch erwarten können, daß bei Gesetzesentwürfen vorher die Meinung der Betroffenen eingeholt wird, und nicht Gesetze gegen die Betroffenen, sondern nur im Einklang mit diesen geschaffen werden."

Ähnlich bei den Lebens- und Sozialberatern, die gleichfalls kein Interesse an der Novelle bekundeten. Laut Entwurf des Wirtschaftsministeriums soll hier ein freies Gewerbe entstehen, für dessen Ausübung der Betroffene nicht einmal einen Befähigungsnachweis benötigt.

Wenn man bedenkt, daß Lebens- und Sozialberater die Beratung und Betreuung von Menschen mit Persönlichkeitsproblemen (Ehe, Familie, Beruf) bis hin zur Krisenintervention durchführen, dann führt der Entwurf sämtliche psychologischen und psychotherapeutischen Ausbildungen ad absurdum. "Hier besteht eine enorme Gefahr für die Bevölkerung aus medizinischer Sicht", so Neumann.

Abschließend stellte der ÖÄK-Präsident fest, daß "das Gesundheitswesen für eine völlige Liberalisierung total ungeeignet ist", und erklärte: "Im Sinne einer Kompetenzbereinigung fordern wir, daß die Gesundheitsberufe in der Gewerbeordnung von der Kompetenz des Wirtschaftsministeriums in die Zuständigkeit des Gesundheits- und Sozialministeriums überführt werden soll." (Schluß)

Rückfragen & Kontakt:

Pressestelle der Österreichischen Ärztekammer
Tel.Nr. 512 44 86.

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