- 05.02.1997, 09:40:33
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- OTS0031
Wirtschaftstreuhänder gegen neue Belastung der Unternehmen
AK und ÖGB "sägen weiter an dem Ast, auf dem ihre Mitglieder sitzen"
Wien (OTS) - Rund 1,5 Milliarden Schilling entgehen dem
Finanzminister durch die (rückwirkende) Aufhebung der erhöhten
Mindestkörperschaftsteuer, die der Verfassungsgerichtshof verfügt
hat. Die Forderung von Arbeiterkammer und ÖGB, der Staat möge diesen
Betrag zur "Ausgewogenheit des Sparpaketes" nun "auf andere Weise von
den Unternehmen holen", beruht allerdings, so
Wirtschaftstreuhänder-Präsident Mag. Klaus Hübner, "vorsichtig gesagt
auf einer Fehleinschätzung der Situation." Die Mindest-KöSt wäre mit
künftigen Unternehmensgewinnen zu kompensieren und damit als eine
"Vorauszahlung" oder "Darlehen" der Unternehmen zu werten gewesen.
Diese haben, so Hübner, "ihren Beitrag zum Sparpaket ohnehin mehr als
geleistet." Das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer ist 1996 von 28
auf 42 Milliarden Schilling - damit um 50 Prozent - gestiegen. Auch
das Einkommensteueraufkommen lag mit plus 23 Prozent deutlich über
dem Lohnsteueranstieg von 7 Prozent. Ausschlaggebend waren geänderte
Vorschriften der Gewinnermittlung, die Streichung von
Verlustvorträgen und andere Verschärfungen des Sparpaketes, die
Mindestkörperschaftsteuer spielte eine untergeordnete Rolle.
Hübner: "Die Unternehmen waren vom Sparpaket von Anfang an
überproportional getroffen. Auch aus dieser Sicht hat die
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs dem Gleichheitsgrundsatz
einen guten Dienst erwiesen." Die Einnahmenverschiebung sei, so
Hübner, für das Budget durchaus verkraftbar. "Wir müssen das
Vertrauen der Investoren wieder aufbauen; die Androhung neuer
Belastungswellen prolongiert nur die Zurückhaltung der
internationalen Unternehmen", warnt Hübner vor weiteren
"kontraproduktiven Vorschlägen". Und das besonders angesichts der
Senkung der Steuerprogression in Deutschland.
Rückfragehinweis: Partners in Public Relations
Dr. Doris Regele
Tel.: 512 90 88
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