Wirtschaftstreuhänder gegen neue Belastung der Unternehmen
AK und ÖGB "sägen weiter an dem Ast, auf dem ihre Mitglieder sitzen"
Wien (OTS) - Rund 1,5 Milliarden Schilling entgehen dem Finanzminister durch die (rückwirkende) Aufhebung der erhöhten Mindestkörperschaftsteuer, die der Verfassungsgerichtshof verfügt hat. Die Forderung von Arbeiterkammer und ÖGB, der Staat möge diesen Betrag zur "Ausgewogenheit des Sparpaketes" nun "auf andere Weise von den Unternehmen holen", beruht allerdings, so Wirtschaftstreuhänder-Präsident Mag. Klaus Hübner, "vorsichtig gesagt auf einer Fehleinschätzung der Situation." Die Mindest-KöSt wäre mit künftigen Unternehmensgewinnen zu kompensieren und damit als eine "Vorauszahlung" oder "Darlehen" der Unternehmen zu werten gewesen. Diese haben, so Hübner, "ihren Beitrag zum Sparpaket ohnehin mehr als geleistet." Das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer ist 1996 von 28 auf 42 Milliarden Schilling - damit um 50 Prozent - gestiegen. Auch das Einkommensteueraufkommen lag mit plus 23 Prozent deutlich über dem Lohnsteueranstieg von 7 Prozent. Ausschlaggebend waren geänderte Vorschriften der Gewinnermittlung, die Streichung von Verlustvorträgen und andere Verschärfungen des Sparpaketes, die Mindestkörperschaftsteuer spielte eine untergeordnete Rolle.
Hübner: "Die Unternehmen waren vom Sparpaket von Anfang an überproportional getroffen. Auch aus dieser Sicht hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs dem Gleichheitsgrundsatz einen guten Dienst erwiesen." Die Einnahmenverschiebung sei, so Hübner, für das Budget durchaus verkraftbar. "Wir müssen das Vertrauen der Investoren wieder aufbauen; die Androhung neuer Belastungswellen prolongiert nur die Zurückhaltung der internationalen Unternehmen", warnt Hübner vor weiteren "kontraproduktiven Vorschlägen". Und das besonders angesichts der Senkung der Steuerprogression in Deutschland.
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