• 04.02.1997, 13:30:07
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  • OTS0127

Kündigungsschutz für Behinderte unverzichtbar=

Wien (OTS) - Eine klare Absage an die Überlegungen des Liberalen
Forums zur Aufweichung des Kündigungsschutzes für Behinderte erteilte
der Präsident des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes Österreich,
Otto Pohanka.

"Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten würde ein
Wegfall oder eine Erleichterung der Kündigung von Behinderten für
diese Menschen den Weg in die soziale Katastrophe bedeuten.Es ist
daher unerträglich, daß wider besseres Wissen an dieser bewährten
Schutzeinrichtung für tausende Arbeitnehmer/innen immer wieder
gerüttelt wird.Es muß erste sozialpolitische Aufgabe sein, jene
Menschen, die im überwiegenden Ausmaß erst durch ihre Berufstätigkeit
behindert geworden sind, durch den qualifizierten Kündigungsschutz
in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden
Förderungsinstrumentarien im Berufsleben zu halten."

Was die Integration arbeitsloser Behinderter in den Arbeitsmarkt
betrifft, seien unbedingt verstärkte Anstrengungen erforderlich und
wird es notwendig sein, die Wirtschaft durch persönliche Kontaktnahme
und intensive Informationen über Förderungen der öffentlichen Hand zu
informieren und davon zu überzeugen, daß Behinderte trotz ihrer
Behinderungen, am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt, in der Lage sind
hundertpronzentige Leistung zu erbringen.

Der Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich hat seine
Forderungen nach verbesserter Behindertenbetreuung am Arbeitsmarkt
bereits im Herbst 1996 vorgelegt und Frau Bundesministerin Lore
Hostasch bei ihrem Amtantritt dringend ersucht, der steigenden
Arbeitslosigkeit behinderter Menschen massiv entgegenzuwirken.

"Die vom LIF geforderte Lockerung des Kündigungsschutzes ist hiezu
sicher kein geeignetes Mittel, im Gegenteil, sie trägt zum Anstieg
der Arbeitslosigkeit zu Lasten der Schwächsten bei." meinte Präsident
Pohanka .

Rückfragehinweis: Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich

Präs.Otto Pohanka/Mag.Michael Svoboda
Tel.Nr.: 406 15 80 29

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | ZKB/OTS

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