• 01.01.2026, 09:00:33
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Brand im Lokal „Stern“

Brand im Lokal „Stern“
Graz (OTO) - 

Urteil zeigt schonungslos – organisatorischer Brandschutz ist Führungsaufgabe. Wer Bescheidauflagen nicht laufend kontrolliert, gefährdet Menschenleben. Unsere Erfahrung: geändert hat sich kaum etwas!

Genau 2 Jahre nach der Tragödie

Brand im Lokal „Stern“: Urteil zeigt schonungslos – organisatorischer Brandschutz ist Führungsaufgabe. Wer Bescheidauflagen nicht laufend kontrolliert, gefährdet Menschenleben. Unsere Erfahrung: geändert hat sich kaum etwas!

Die Urteilszusammenfassung zum Brand im Lokal „Stern“ und die am 26. Oktober 2025 verkündete Entscheidung unterstreichen eine unbequeme Wahrheit: Gebäudesicherheit scheitert nicht an fehlenden Gesetzen, sondern an fehlender betrieblicher Umsetzung. Fluchtwege, Lagerverbote, Notausstiege und Mitarbeiterschulungen sind keine Formalitäten – sie sind der Unterschied zwischen geordneter Evakuierung und Katastrophe.

Im Verfahren wurde eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten ausgesprochen, davon 6 Monate unbedingt und 12 Monate bedingt (Probezeit 3 Jahre); zusätzlich wurden Schadenersatz-/Schmerzensgeldbeträge sowie Verfahrenskosten thematisiert. Die Verteidigung meldete Berufung an – das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

„Es war eh schon einmal eine Beschau“ ist kein Sicherheitskonzept

Gerade in der Steiermark sehen wir in der Praxis immer wieder dieselbe gefährliche Logik: Einmal geprüft heißt nicht dauerhaft sicher. Der Alltag verändert Objekte – Möbel, Dekoration, Lagerungen, Personalwechsel, Umbauten im Kleinen. Und genau dort entsteht Risiko.

Organisatorischer Brandschutz entscheidet, ob ein Objekt im Ernstfall funktioniert:

  • Sind Fluchtwege tatsächlich frei – jeden Tag, jede Stunde?

  • Sind Notausgänge auffindbar, nutzbar, nicht verstellt?

  • Wer weiß im Team, was bei Rauchentwicklung zu tun ist – wirklich?

  • Ist dokumentiert, kontrolliert und nachweisbar, dass Bescheidauflagen eingehalten werden?

Wer diese Fragen nicht mit einem klaren „Ja“ beantworten kann, hat kein Brandschutzsystem – sondern Hoffnung.

Bescheidauflagen sind Betriebsbedingungen – keine Ablage im Akt

Bescheidauflagen (z. B. Freihalten von Fluchtwegen, Lagerverbote in Fluchtbereichen, Kennzeichnung/Beleuchtung, zweite Rettungswege/Notausstiege) sind verbindliche Betriebsbedingungen.
Ohne laufende Eigenkontrolle werden sie in der Praxis schleichend verletzt – und genau dann wird aus einer Unregelmäßigkeit eine Haftungsfrage und im schlimmsten Fall eine Tragödie.

Unsere klare Position:

Eigenkontrolle der Bescheidauflagen ist essenziell für jedes Gebäude. Punkt.
Und: Brandschutz ist nicht „mitgemeint“, nicht „nebenbei“, nicht delegierbar ins Irgendwo. Er ist eine Kernpflicht der Leitung.

Schulung ohne Nachweis ist keine Schulung

In kritischen Situationen zählt nicht, was „irgendwann einmal erklärt“ wurde, sondern was aktuell gilt, geübt und belegt ist.
Personalfluktuation in Gastronomie und Veranstaltungsbetrieben ist Realität – deshalb braucht es:

  • Unterweisung bei Eintritt,

  • regelmäßige Wiederholungen,

  • klare Alarm- und Räumungsorganisation,

  • und eine lückenlose Dokumentation (Teilnehmerlisten, Inhalte, Datum, Verantwortliche).

Wer nicht dokumentiert, kann im Ernstfall nicht beweisen – und meist auch nicht sicherstellen –, dass Mitarbeitende vorbereitet waren.

Die wirksamste Lösung: externer Brandschutzbeauftragter – unabhängig, präzise, unangenehm ehrlich

Die beste Prävention ist ein System, das nicht wegschaut. Deshalb empfehlen wir ausdrücklich:
Ein externer Brandschutzbeauftragter ist die professionellste und sicherste Lösung.

Warum?

  • Er ist unbefangen (keine Betriebsblindheit, keine internen Interessenkonflikte).

  • Er prüft präzise am Ist-Zustand, nicht an Ausreden.

  • Er liefert schriftliche, belastbare Berichte, die die Realität abbilden.

  • Er schafft für die oberste Leitung Kontrollsicherheit: Was passt, was passt nicht, was muss bis wann erledigt werden.

Wer Brandschutz intern „mitlaufen lässt“, bekommt oft genau das: Mitlaufende Mängel.
Externe Kontrolle bedeutet: klare Befunde, klare Maßnahmen, klare Verantwortung.

Druck an die Verantwortungsträger: Wer führt, haftet – moralisch und rechtlich

Der Brand im „Stern“ ist ein Mahnmal dafür, was passiert, wenn organisatorischer Brandschutz nicht konsequent geführt wird. Es reicht nicht, zu hoffen, dass nichts passiert. Es reicht nicht, dass „früher schon alles so war“. Es reicht nicht, dass irgendwo ein Bescheid existiert.

Gebäudesicherheit ist Ergebnis von Führung, Kontrolle und Nachweis.
Und genau diese drei Punkte müssen in jedem Objekt Standard sein.

Konkrete Sofortmaßnahmen für Betreiber in der Steiermark (ab sofort umsetzbar)

  1. Fluchtweg-Check täglich (frei, sichtbar, nicht verstellt) – schriftlich oder digital dokumentiert.

  2. Lagerverbot in Fluchtbereichen kompromisslos durchsetzen (auch „nur kurz abgestellt“ ist zu viel).

  3. Notausgänge/Notausstiege prüfen: Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Beleuchtung/Kennzeichnung.

  4. Unterweisungen verpflichtend: Eintritt + regelmäßige Wiederholung, dokumentiert.

  5. Externe Überprüfung quartalsweise: objektiv, unabhängig, mit Maßnahmenliste und Fristen.

Dr. Alfred Pölzl, pölzl fire safety training:

„Brandschutz ist nicht Technik. Brandschutz ist Organisation. Wer Bescheidauflagen nicht aktiv kontrolliert, nimmt in Kauf, dass Fluchtwege im Ernstfall nicht funktionieren. Das ist keine Nachlässigkeit – das ist ein Risiko für Menschenleben.“

Rückfragen & Kontakt

pölzl fire safety training
Dr. Alfred Pölzl, MSc
Telefon: 06643022510
E-Mail: office@poelzl-brandschutz.at

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