• 01.11.2026, 08:51:09
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LH Stelzer: Fernpendelbeihilfe: Neue Einkommensgrenzen gelten ab 1. November

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LH Stelzer: Fernpendelbeihilfe: Neue Einkommensgrenzen gelten ab 1. November

Einkommensgrenze für die Oö. Fernpendelbeihilfe steigt von 35.000 auf 38.000 Euro – rund 4.000 zusätzliche Anträge erwartet

Gute Nachrichten für Oberösterreichs Pendlerinnen und Pendler: Mit 1. November tritt eine weitere Entlastungsmaßnahme des Landes Oberösterreich in Kraft. Die Einkommensgrenze für die Oö. Fernpendelbeihilfe steigt von bisher 35.000 auf 38.000 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen. Damit haben künftig deutlich mehr Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher Anspruch auf die Unterstützung. Das Land rechnet mit rund 4.000 zusätzlichen Anträgen und stellt dafür rund eine Million Euro zusätzlich zur Verfügung.

„Den Ölpreis auf den Weltmärkten können wir nicht beeinflussen. Aber wir können sehr wohl dafür sorgen, dass die Folgen für unsere Landsleute abgefedert werden. Wer jeden Tag aufsteht, arbeitet und dafür weite Wege auf sich nimmt, verdient Unterstützung. Oberösterreich tut was – damit sich Arbeit lohnt und der Weg dorthin leistbar bleibt“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer.

Auch Familien profitieren stärker
Die neue Einkommensgrenze von 38.000 Euro steuerpflichtigem Jahreseinkommen entspricht bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern je nach individueller Situation grob einem Jahresbruttogehalt von rund 52.000 bis 54.000 Euro beziehungsweise etwa 3.700 bis 3.850 Euro brutto monatlich.

Auch für Familien bringt die Neuregelung Verbesserungen: Ab 1. November erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um 3.800 Euro statt bisher 3.500 Euro. Für eine Mutter oder einen Vater mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze damit beispielsweise bei 45.600 Euro steuerpflichtigem Jahreseinkommen.

Bereits abgelehnte Anträge werden nochmals geprüft
Von der neuen Regelung profitieren auch jene Pendlerinnen und Pendler, deren Antrag aufgrund der bisherigen Einkommensgrenze von 35.000 Euro bereits abgelehnt wurde. Diese Anträge werden auf Basis der neuen Einkommensgrenze automatisch nochmals geprüft. Eine neuerliche Antragstellung ist in diesen Fällen nicht notwendig.

Zweiter Entlastungsschritt für Oberösterreichs Fernpendler
Die Ausweitung des Bezieherkreises ist bereits der zweite Schritt zur stärkeren Unterstützung der Fernpendler. Mit dem Pendeljahr 2025 wurden die Fördersätze der Oö. Fernpendelbeihilfe bereits angehoben.

Bei zwölf anrechenbaren Pendelmonaten beträgt die Unterstützung:
1.    25 bis 49 Kilometer: 229 Euro
2.    50 bis 74 Kilometer: 322 Euro
3.    75 Kilometer und mehr: 442 Euro

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Personen, die regelmäßig zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort pendeln und dabei eine einfache Entfernung von mindestens 25 Kilometern zwischen Wohn- und Arbeitsgemeinde zurücklegen. Die Förderung gilt auch für Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel.

Rückfragen & Kontakt

Thomas Brandstetter, MPA
Presse LH Stelzer
Telefon: +43 732 77 20-126 79, +43 664 600 72-126 79
E-mail: [email protected]

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