- 27.10.2026, 12:06:04
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Meta will digitale Medien mit Crawl-Klausel ausbeuten: EU ist dringend zur Durchsetzung des DMA aufgerufen
Die Zeit eilt: Schon am 30. Oktober 2026 plant Meta eine Änderung seiner Commercial Terms und räumt sich selbst das Recht ein, komplette Websites von Verlagen und Unternehmen zu crawlen. Krasser Verstoß gegen Digital Markets Act.
Bilder zur Meldung in der Mediendatenbank
Wien (LCG) – Einmal mehr zeigt Meta, wie gleichgültig geltendes EU-Recht für den Zuckerberg-Konzern ist. Die Facebook-Mutter setzt sich nonchalant über den Digital Markets Act der Europäischen Union hinweg und beabsichtigt, mit 30. Oktober 2026 die Commercial Terms in Eigenregie zu ändern. Mit einer Klausel will sich Meta das Recht einräumen, automatisierte Software zu verwenden und Test-Anmeldedaten zu erstellen. Durch den Zugriff auf Webseiten, URLs und alle darüber verfügbaren Inhalte können diese indexiert, zwischengespeichert, analysiert oder durch Crawler durchsucht werden. Was bisher im Wesentlichen die Inhalte von Publishern betraf, die diese selbst in Meta-Profilen teilen, hochladen oder posten, soll mit den neuen Commercial Terms den Zugriff auf das vollständige digitale Angebot der Verlage ermöglichen. Davon betroffen sind aktuelle Artikel, Archive, Videos, Bilder, Audioangebote, Datenbanken und alle weiteren redaktionellen Inhalte.
Meta will die Webseiten und Archive der Publisher automatisiert erfassen, kopieren oder abspeichern und für eigene kommerzielle Produkte auswerten. Mit der Aktualisierung der Commercial Terms macht der Monopolist den Zugang zu seinen Plattformen Instagram, Facebook und Whatsapp von der kostenlosen Offenlegung des gesamten Digitalangebots der Publishers abhängig und nutzt seine marktbeherrschende Stellung schamlos aus.
„Meta macht den Zugang zu seinen Plattformen von der kostenlosen Preisgabe des gesamten digitalen Verlagsprodukts abhängig. Juristisch wäre bei der Änderung der Commercial Terms eine missbräuchliche Koppelung und damit ein potenziell schwerer Verstoß gegen den Digital Markets Act zu prüfen. Die EU-Kommission muss jetzt sehr rasch handeln, um Schaden abzuwenden, der nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, sobald der Daten-Vampir an den Venen der europäischen Publisher gesaugt hat
“, betont Eugen Schmidt (AboutMedia), Präsident der AGENDA2050.
Dringender Handlungsbedarf
Meta hat die Formulierung mittlerweile abgeschwächt und will nicht vom Training der KI-Modelle durch die neue Klausel sprechen. Abgesehen von Training sind weitere KI-Anwendungen wie Grounding, Retrieval-Augmented Generation, semantische Suche, Zusammenfassungen oder Empfehlungssysteme weiterhin erfasst. Der Konzern möchte sich umfassende Rechte zur Erfassung, Speicherung und Auswertung der verlegerischen Inhalte einräumen. Den Publishern wird jegliche wirksame Kontrolle über die konkreten Verwendungszwecke entzogen.
Gemäß Digital Markets Acts müsste Meta als Gatekeeper faire, angemessene und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen gewährleisten. Die Nutzung eines für die Publisher wichtigen Distributionsweges wird durch die Änderung der Commercial Terms an eine sachlich nicht erforderliche und wirtschaftlich weitreichende Zusatzleistung gebunden, woraus sich juristisch die missbräuchliche Koppelung ableitet.
Die EU-Kommission ist dringend zur Handlung aufgerufen. Tritt die Änderung der Commercial Terms in Kraft, ist der Schaden irreversibel. Automatisierte Crawler können die redaktionellen Inhalte in kürzester Zeit erfassen und in Caches, Suchindizes, Vektordatenbanken, Analyseumgebungen oder KI-Systeme überführen.
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