• 27.10.2026, 11:30:38
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LH-Stv. Haimbuchner: Oberösterreich baut Wohnbeihilfe ab 2027 deutlich aus

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Landeshauptmann-Stv. Wohnbaureferent Dr. Manfred Haimbuchner: Oberösterreich baut Wohnbeihilfe ab 2027 deutlich aus

Bis zu 351,50 Euro monatlich, keine Kürzung durch Pensionserhöhung und weniger Bürokratie

Mit 1. Jänner 2027 werden wesentliche Änderungen bei der oberösterreichischen Wohnbeihilfe in Kraft treten, zahlreiche Haushalte werden von der neuen Wohnbeihilfe profitieren. Der Verordnungsentwurf geht heute in Begutachtung.

„Wohnen muss leistbar bleiben. Deshalb erhöhen wir die Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird. Mehr Geld für Familien und Pensionisten, weniger Bürokratie und klare Regeln. Das ist Wohnbaupolitik mit Hausverstand“, betont Landeshauptmann-Stv. Wohnbaureferent Dr. Manfred Haimbuchner.

Die förderbaren Quadratmeter der Wohnung werden angehoben und an die Neubauförderung angeglichen. Die bisherige Obergrenze von 300 Euro monatlich fällt. Bei einem Fördersatz von 3,70 Euro pro Quadratmeter ergeben sich künftig folgende Höchstbeträge:

  • 1 Person: 50 m² - maximal 185 Euro (bisher 166,50 Euro)

  • 2 Personen: 70 m² - maximal 259 Euro (bisher 222 Euro)

  • 3 Personen: 85 m² - maximal 314,50 Euro (bisher 277,50 Euro)

  • 4 oder mehr Personen: 95 m² - maximal 351,50 Euro (bisher 300 Euro)

Die Einkommensgrenzen werden zudem erneut an den Ausgleichszulagenrichtsatz angepasst. Damit soll verhindert werden, dass Pensionisten durch die inflationsbedingte Pensionserhöhung Wohnbeihilfe verlieren. Auch der Teuerungsfreibetrag von 100 Euro pro Haushalt und der Wohnbeihilfen-Pensionsbonus bleiben erhalten.

Eine wichtige Verbesserung gibt es für Menschen über 70 Jahre. Muss der Ehepartner in ein Alten- oder Pflegeheim übersiedeln, kann die bisherige Wohnbeihilfe weiterhin für zwei Personen bezogen werden. Diese Regelung gilt bereits bei Verwitwung und wird nun ausgeweitet.

Ebenso wird die Antragstellung vereinfacht: Bei privaten Mietverträgen entfällt künftig die Unterschrift des Vermieters auf dem Antragsformular. Auch Nachweise für Unterhaltsleistungen und Waisenrenten werden vereinfacht.

„Wer nach einem langen Arbeitsleben auf Unterstützung angewiesen ist, darf nicht durch eine Pensionserhöhung oder den Pflegeheimaufenthalt des Partners finanziell schlechter gestellt werden. Wir sorgen für mehr Sicherheit im Alter und Entlastung bei den Wohnkosten. Davon werden tausende Oberösterreicher unmittelbar profitieren“, so Haimbuchner abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Mag. Rüdiger Haslinger
Presse LH-Stv. Haimbuchner
Telefon: +43 732 77 20-171 59, +43 664 600 72-171 59
E-mail: [email protected]

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