- 27.09.2026, 10:00:27
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LH Stelzer: Hohe Spritpreise: Oberösterreich entlastet Pendler erneut

LH Stelzer: Hohe Spritpreise: Oberösterreich entlastet Pendler erneut
Einkommensgrenze für Fernpendelbeihilfe steigt von 35.000 auf 38.000 Euro – rund 4.000 zusätzliche Anträge erwartet
Nachdem sich Landeshauptmann Thomas Stelzer auf Bundesebene für eine deutliche Ausweitung der Spritpreisbremse stark gemacht hat und die Bundesregierung daraufhin eine zusätzliche Entlastung an den Zapfsäulen beschlossen hat, setzt Oberösterreich nun einen weiteren Schritt für Pendlerinnen und Pendler: Die Einkommensgrenze für die Oö. Fernpendelbeihilfe wird um 3.000 Euro von derzeit 35.000 Euro auf künftig 38.000 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen angehoben. Die neue Grenze gilt ab 1. November. Damit erhalten deutlich mehr Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher Zugang zur Unterstützung.
„Den Ölpreis auf den Weltmärkten können wir nicht beeinflussen. Aber wir können sehr wohl dafür sorgen, dass die Folgen für unsere Landsleute abgefedert werden. Deshalb habe ich mich beim Bund für eine stärkere Spritpreisbremse eingesetzt und deshalb legen wir jetzt auch in Oberösterreich nach. Gerade jene, die jeden Tag viele Kilometer zur Arbeit fahren müssen, spüren hohe Spritpreise besonders. Sie wollen wir gezielt entlasten“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer.
Die neue Einkommensgrenze von 38.000 Euro steuerpflichtigem Einkommen entspricht bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern je nach individueller Situation grob einem Jahresbruttogehalt von rund 52.000 bis 54.000 Euro beziehungsweise etwa 3.700 bis 3.850 Euro brutto monatlich. Auch Familien profitieren stärker: Zusätzlich erhöht sich die Einkommensgrenze künftig für jedes Kind um 3.800 Euro statt bisher 3.500 Euro. Für eine Mutter oder einen Vater mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze damit beispielsweise bei 45.600 Euro steuerpflichtigem Jahreseinkommen.
Durch die Anhebung rechnet das Land Oberösterreich mit rund 4.000 zusätzlichen Anträgen. Dafür wird rund eine Million Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
„Fernpendler können nicht einfach auf ihre täglichen Wege verzichten. Sie stehen früh auf, fahren oft viele Kilometer und leisten ihren Beitrag für unseren Wirtschaftsstandort. Für uns ist klar: Wer arbeitet und dafür weite Wege auf sich nimmt, verdient Unterstützung. Der Weg zur Arbeit muss leistbar bleiben“, so Stelzer.
Bereits abgelehnte Anträge werden nochmals geprüft
Auch jene Pendlerinnen und Pendler, die bereits einen Antrag gestellt haben und aufgrund der bisherigen Einkommensgrenze von 35.000 Euro abgelehnt wurden, profitieren von der Änderung: Diese Anträge werden auf Basis der neuen Einkommensgrenze nochmals geprüft. Eine nochmalige Antragsstellung ist in diesen Fällen nicht notwendig.
Bereits Ende 2025 Beihilfe erhöht
Die Ausweitung des Bezieherkreises ist bereits der zweite Schritt zur stärkeren Unterstützung der Fernpendler. Mit dem Pendeljahr 2025 wurden die Fördersätze der Oö. Fernpendelbeihilfe bereits angehoben. Bei zwölf anrechenbaren Pendelmonaten beträgt die Unterstützung:
- 25 bis 49 Kilometer: 229 Euro
- 50 bis 74 Kilometer: 322 Euro
- 75 Kilometer und mehr: 442 Euro
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Personen, die regelmäßig zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort pendeln und dabei eine einfache Entfernung von mindestens 25 Kilometern zwischen Wohn- und Arbeitsgemeinde zurücklegen. Die Förderung gilt auch für Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel.
Rückfragen & Kontakt
Thomas Brandstetter, MPA
Presse LH Stelzer
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