• 07.09.2026, 12:28:04
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LR Steinkellner: Schwerpunktkontrolle in Steyr: Sieben Fahrzeuge wegen schwerer Mängel aus dem Verkehr gezogen

Landesrat Mag. Günther Steinkellner: Schwerpunktkontrolle gegen Roadrunnerszene.

LR Steinkellner: Schwerpunktkontrolle in Steyr: Sieben Fahrzeuge wegen schwerer Mängel aus dem Verkehr gezogen

Steinkellner: „Wer mit technisch gefährlichen Fahrzeugen unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer.“

Bei einer groß angelegten Schwerpunktkontrolle in Steyr standen vergangenes Wochenende insbesondere technisch veränderte Fahrzeuge, Lärmentwicklung und Geschwindigkeitsüberschreitungen im Fokus. Zwischen 16:00 Uhr und 01:00 Uhr kontrollierten Kräfte der Landesverkehrsabteilung Oberösterreich gemeinsam mit der Polizei in Steyr insgesamt 187 Fahrzeuge. 17 davon wurden einer sofortigen technischen Überprüfung unterzogen.

Das Ergebnis zeigt die Notwendigkeit derartiger Schwerpunktaktionen deutlich: Bei sieben Fahrzeugen stellten die Sachverständigen schwere technische Mängel mit Gefahr in Verzug fest. Die Kennzeichen wurden noch an Ort und Stelle abgenommen. Insgesamt wurden 74 Anzeigen aufgrund technischer Mängel erstattet.

„Technische Veränderungen am Fahrzeug dürfen niemals auf Kosten der Sicherheit gehen. Wenn bei sieben von nur 17 genauer überprüften Fahrzeugen derart schwere Mängel festgestellt werden, dass die Kennzeichen sofort abgenommen werden müssen, ist das ein deutliches Signal. Solche Schwerpunktkontrollen sind wichtig, um gefährliche Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen und gleichzeitig jene zu schützen, die sich an die Regeln halten“, betont Infrastruktur-Landesrat Mag. Günther Steinkellner.

113 Anzeigen wegen zu hoher Geschwindigkeit
Neben dem technischen Zustand der Fahrzeuge wurde auch die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert. Insgesamt wurde bei rund 2.500 Fahrzeugen die Geschwindigkeit gemessen. 113 Lenker wurden wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen angezeigt. Der höchste gemessene Wert lag bei 85 km/h bei erlaubten 50 km/h.

Darüber hinaus wurde drei Fahrzeuglenkern der Führerschein aufgrund von Alkoholisierung beziehungsweise Beeinträchtigung durch Suchtmittel vorläufig abgenommen. Weitere 28 geringfügige Übertretungen wurden mittels Organstrafverfügung geahndet.

„Bei Tuning geht es nicht darum, individuelle Fahrzeuggestaltung grundsätzlich einzuschränken. Die Grenze ist aber dort erreicht, wo technische Manipulationen, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol oder Drogen die Sicherheit anderer gefährden. Verkehrssicherheit braucht klare Regeln – und ebenso konsequente Kontrollen“, so Steinkellner abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Georg Helmut Pollak
Presse LR Steinkellner
Telefon: +43 732 77 20-172 09, +43 664 600 72-172 09
E-mail: [email protected]

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