- 27.07.2026, 09:01:34
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LR Steinkellner: Schwerpunktkontrollen im Bezirk Rohrbach
LR Steinkellner: Schwerpunktkontrollen im Bezirk Rohrbach - Konsequentes Vorgehen gegen illegales Fahrzeugtuning, überhöhte Geschwindigkeit und vermeidbaren Verkehrslärm
Illegales Fahrzeugtuning, überhöhte Geschwindigkeit und vermeidbarer Verkehrslärm stellen nicht nur eine Belastung für Anrainer dar, sondern gefährden auch die Sicherheit auf Oberösterreichs Straßen. Aus diesem Grund wurden am vergangenen Wochenende im Umfeld einer Tuningveranstaltung in St. Martin im Mühlkreis umfassende Schwerpunktkontrollen durchgeführt.
„Wer Fahrzeuge manipuliert, rücksichtslos unterwegs ist oder durch überhöhte Geschwindigkeit andere gefährdet, muss mit Kontrollen und entsprechenden Konsequenzen rechnen. Solche Schwerpunktaktionen sind ein wichtiger Beitrag für mehr Verkehrssicherheit und für den Schutz der Bevölkerung“, betont Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner.
Die gemeinsame Schwerpunktaktion wurde von Kräften der Landesverkehrsabteilung Oberösterreich, der Bezirkspolizeikommanden Rohrbach und Urfahr-Umgebung sowie Strafreferenten der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach durchgeführt. Die technische Überprüfung der ausgewählten Fahrzeuge erfolgte durch Sachverständige des Amtes der Oö. Landesregierung.
Im Zuge der Kontrollen wurden insgesamt 233 Fahrzeuge überprüft. Davon mussten 51 Fahrzeuge einer sofortigen technischen Begutachtung unterzogen werden. Bei 16 Fahrzeugen wurden derart schwere technische Mängel mit Gefahr im Verzug festgestellt, dass die Kennzeichen unmittelbar an Ort und Stelle abgenommen werden mussten. Insgesamt wurden 87 Anzeigen aufgrund technischer Mängel erstattet.
Besonders gravierend war der Fall eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgasanlage: Bei der Lärmmessung wurden 119 Dezibel statt der genehmigten 77 Dezibel festgestellt. Die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach stellte im Zuge der Kontrollen Strafbescheide in einer Gesamthöhe von 8.760 Euro aus. Zusätzlich wurden Organstrafverfügungen für geringfügige Übertretungen eingehoben. Ein Fahrzeuglenker war zudem ohne gültige Lenkberechtigung unterwegs – ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und Anzeige erstattet.
Auch die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde umfassend kontrolliert. Insgesamt wurde bei 3.403 Fahrzeugen die Geschwindigkeit gemessen. 94 Lenker werden wegen Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit angezeigt. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 169 km/h statt der erlaubten 100 km/h. Dem betroffenen Motorradlenker wurde der Führerschein noch an Ort und Stelle vorläufig abgenommen.
„Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass gezielte Schwerpunktkontrollen notwendig sind. Sie tragen dazu bei, gefährliche Manipulationen aus dem Verkehr zu ziehen, Raserei einzudämmen und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu erhöhen“, so Landesrat Steinkellner.
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Christian Reixenartner, MA
Presse LR Steinkellner
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