• 22.05.2026, 12:04:17
  • /
  • OTM0028

LR Winkler: Beratungsgutscheine für Care Leaver: Verlässliche Begleitung in die Selbstständigkeit

Landesrat Martin Winkler: Beratungsgutscheine für Care Leaver: Verlässliche Begleitung in die Selbstständigkeit

Mit der jüngsten Novelle des Oberösterreichischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes erweiterte das Land OÖ die Unterstützung für junge Menschen: Seit 1. Juli 2025 profitieren davon Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ebenso wie junge Erwachsene – sogenannte Care Leaver –, die einen Teil ihrer Kindheit oder Jugend in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie verbracht haben. Ein zentraler Bestandteil dieser Verbesserungen ist die flächendeckende Einführung des bereits bewährten Modells der Beratungsgutscheine. Auf Initiative von Landesrat Martin Winkler ist nun das Budget für 2026 sichergestellt, damit all jene jungen Erwachsenen, die Beratung benötigen, diese auch bekommen. „Junge Menschen, die einen Abschnitt ihres Lebens in der Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe verbracht haben, sollen gerade in der heiklen Phase des Erwachsenwerdens nicht auf sich allein gestellt sein", erklärt Kinderschutz-Landesrat Martin Winkler.

Hilfe, wenn sie gebraucht wird
Mit dem Ende einer Betreuung verschwinden die Herausforderungen des Alltags nicht. In schwierigen Momenten suchen die jungen Erwachsenen meist den Kontakt zu jenen Betreuerinnen und Betreuern, die sie bereits kennen. Dieses Vertrauensverhältnis öffnet Türen: Diese Hilfe greift rascher und wirkungsvoller. Alle Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie betreut wurden, erhalten bei Beendigung der Vollen Erziehung oder Nachbetreuung ein Gutscheinheft.

Unkompliziert und kostenfrei
Eingelöst werden können die Gutscheine bei allen mobilen und ambulanten Einrichtungen der Erziehungshilfe. Den jungen Menschen entstehen dabei keine Kosten – diese trägt zur Gänze das Land Oberösterreich über die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe. Insgesamt stehen pro Person bis zu 20 Beratungsstunden zur Verfügung, flexibel nutzbar innerhalb von drei Jahren.

„Auch wer bis zur Volljährigkeit im Elternhaus aufwachsen durfte, wird am 18. Geburtstag nicht von heute auf morgen sich selbst überlassen. Dieses Sicherheitsnetz sollte allen jungen Menschen gleichermaßen offenstehen", betont Landesrat Martin Winkler abschließend. 

Rückfragen & Kontakt

Johanna Lehner, BA
Presse LR Mag. Winkler
Telefon: +43 732 77 20-120 55, +43 664 600 72-120 55
E-mail: [email protected]

MEDIACONTACT-PLUS-MAILING UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen