• 31.03.2026, 11:46:36
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LH-Stv. Haimbuchner: VfGH bestätigt Verfassungskonformität der Oö. Artenschutzverordnung

Landeshauptmann-Stv. Naturschutzreferent Dr. Manfred Haimbuchner:
VfGH bestätigt Verfassungskonformität der Oö. Artenschutzverordnung

§ 8a der Oö. Artenschutzverordnung entgegen der Annahme des LVwG nicht gesetzwidrig

Anfang November wurde die Gesetzmäßigkeit der Oö. Artenschutzverordnung durch das LVwG OÖ in Frage gestellt – es erfolgte der Antrag vor dem VfGH auf Aufhebung des § 8a der Oö. Artenschutzverordnung wegen Gesetzwidrigkeit. Unter Federführung von Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner reichte die Oö. Landesregierung daraufhin eine Äußerung beim VfGH ein – mit Erfolg: der VfGH folgte dieser Argumentation – § 8a der Oö. Artenschutzverordnung ist entgegen der Annahme des LVwG gesetzeskonform.

Im Wesentlichen folgte der VfGH den Argumenten der Oö. Landesregierung: Das LVwG vertrat die Meinung, dass die entsprechende Verordnung ohne Rechtsgrundlage ergangen sei. Sowohl die Oö. Landesregierung als auch der VfGH sahen diese im Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 gegeben. Auch der Vorwurf, der Schutz unionsrechtlich geschützter Arten könne nicht zeitlich und örtlich eingeschränkt werden, konnte vom VfGH und der Oö. LReg ausgeräumt werden – entgegen der Annahme des LVwG ist eine zeitliche und räumliche Einschränkung des besonderen Schutzstatus diverser Arten sehr wohl gesetzlich gedeckt. 

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bestätigt, dass wir in Oberösterreich von Anfang an den richtigen und rechtlich sauberen Weg eingeschlagen haben. Unsere Abteilung Naturschutz hat äußerst sorgfältig, fachlich fundiert und selbstverständlich gesetzeskonform gearbeitet. Dass der VfGH unsere Argumentation bestätigt, zeigt wie qualitätsvoll und verlässlich die Arbeit im oberösterreichischen Naturschutz ist. Mein Dank gilt allen Mitarbeitern, die hier wieder einmal hervorragende Arbeit geleistet haben“, freut sich Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner.

Rückfragen & Kontakt

Mag. Rüdiger Haslinger
Presse LH-Stv. Haimbuchner
Telefon: +43 732 77 20-171 59, +43 664 600 72-171 59
E-mail: [email protected]

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