• 26.03.2026, 16:07:07
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New Castle Disease (NCD) in Europa – eine Taubenhaltung in Oberösterreich betroffen

New Castle Disease (NCD) in Europa – Entwicklung unterstreicht Bedeutung von Biosicherheitsmaßnahmen / eine Taubenhaltung in Oberösterreich betroffen

Die Newcastle Disease, auch Atypische Geflügelpest genannt, ist eine meldepflichtige hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln – insbesondere bei Tauben, aber auch bei Haus- und Nutzgeflügel. Sie kann sich durch direkte und indirekte Übertragung rasch ausbreiten und zu hohen wirtschaftlichen Verlusten in Geflügelbeständen führen. Der Eintrag kann durch den Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenen Vögeln erfolgen. Vor allem der Freiflug von gehaltenen Tauben kann hierfür ein Risiko darstellen.

In Österreich ist die NCD im Hausgeflügel zuletzt 1997 aufgetreten. Bei Wildtauben sowie bei Haus- und Hobbytauben wurde das Virus jedoch immer wieder nachgewiesen. Im Jahr 2025 kam es bei Wildvögeln in der Steiermark, Niederösterreich, Oberösterreich und in Wien zu vermehrten Ausbrüchen. Es handelt sich hierbei allerdings um einen an Tauben angepassten Virusstamm, der in Österreich bislang nicht im Hausgeflügel nachgewiesen wurde.

Aktuell ist in Oberösterreich (Bezirk Vöcklabruck) eine Taubenhaltung betroffen. Dort müssen 40 Tauben einer privaten Haltung getötet und Desinfektionsmaßnahmen ergriffen werden.

In Europa werden seit 2024 vermehrt Ausbrüche der Newcastle Disease gemeldet. Besonders betroffen sind Polen, die Slowakei und Tschechien, aber auch Spanien und Bulgarien. Es sind sowohl große Geflügelbetriebe als auch Kleinhaltungen betroffen. 

Im Februar 2026 meldete Deutschland erstmals seit über 20 Jahren wieder NCD-Ausbrüche. Aktuell treten Fälle in Bayern sowie in Brandenburg auf, wo fortlaufend weitere Fälle gemeldet werden. Betroffen sind vor allem Legehennenherden und Putenbetriebe. 

Die Virusübertragung erfolgt auf direktem Weg über alle Körperflüssigkeiten (Kot, Augen-, Nasen- und Rachensekrete), sowie indirekte Übertragung über die Luft und kontaminierte Gegenstände. Daher ist die konsequente Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen von höchster Bedeutung, um den Eintrag und die Verbreitung des Virus hintanzuhalten. Dazu zählen unter anderem:

  • Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln bestmöglich verhindern
  • Konsequente Hygienemaßnahmen wie z.B. Kleidungswechsel und die Desinfektion von Schuhwerk und Gerätschaften, sowie Einrichtung von Hygieneschleusen
  • Einschränkung des Zugangs zu Tierhaltungen für betriebsfremde Personen
  • Sorgfältige Kontrolle von Tierzukäufen.

Zusätzlich besteht – anders als bei der Geflügelpest (HPAI, Vogelgrippe) – die Möglichkeit zur Impfung. In Österreich sind diverse Impfstoffe gegen NCD verfügbar, deren Anwendung auf freiwilliger Basis dringend empfohlen wird.

Beim Auftreten verdächtiger klinischer Symptome ist unverzüglich die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) zu verständigen. Die Symptome ähneln jenen der Geflügelpest: hohe Sterblichkeit, drastischer Rückgang der Legeleistung, Fieber, Apathie, Appetitlosigkeit, schnupfenähnliche Symptome, Atemnot, Durchfall, zentralnervale Störungen. Bei hohem Infektionsdruck innerhalb eines Bestandes können betroffene Tiere ohne vorherige Symptome plötzlich verenden. Die Sterblichkeit kann dabei innerhalb eines Bestandes bei zu 100 % liegen.

Eine Übertragung auf den Menschen ist zwar nicht gänzlich auszuschließen, gilt jedoch als ungefährlich. Eine Infektion beim Menschen kann zu einer Bindehautentzündung führen.

Zur Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung sollen tot aufgefundenen wildlebenden Tauben ebenfalls bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. 

Nähere Informationen:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierkrankheiten/ncd.html
https://www.ages.at/mensch/krankheit/krankheitserreger-von-a-bis-z/newcastle-disease

Biosicherheitsbroschüre:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/dam/jcr:ea1d5806-23d2-4f61-a8f1-597c1639e3e7/Brosch__re_Biosicherheit_Gefl__gel.pdf

Rückfragen & Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen
Dr. Thomas Hain
[email protected]
4021 Linz · Landhausplatz 1
Tel.: +43 732 77 20-142 40

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