• 18.02.2026, 08:54:32
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LRin Langer-Weninger: Oberösterreich modernisiert Gemeinderecht: Weniger Bürokratie, mehr Service für die Menschen

LRin Langer-Weninger: Oberösterreich modernisiert Gemeinderecht: Weniger Bürokratie, mehr Service für die Menschen

„Die Gemeinden sind das Herz unseres gesellschaftlichen Lebens: Sie sichern Lebensqualität und sind unverzichtbare Partner für das Engagement der Menschen vor Ort, die ihre Regionen aktiv mitgestalten. Ob in der Feuerwehr, im Musikverein, im Elternverein, bei Sportvereinen oder in politischen Funktionen – die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher bringen ihre Ideen, ihre Zeit und ihre Tatkraft ein und machen ihre Gemeinschaft lebendig. Mit der Modernisierung der Oö. Gemeindeordnung legen wir dafür ein starkes Fundament: Wir geben den Gemeinden mehr Handlungsspielraum, vereinfachen Verfahren und reduzieren Bürokratie – für spürbare Verbesserungen im Alltag der Bevölkerung. Mein Ziel ist es, allen Menschen, ob am Land oder in der Stadt, gleiche Chancen und Lebensbedingungen zu ermöglichen. Die neue Gemeindeordnung ist ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg“, betont Gemeinde-Landesrätin Michaela Langer-Weninger.

Konkrete Verbesserungen im Alltag
Ziel der Modernisierung ist es, die Kommunalverwaltung zukunftsfit zu gestalten, um näher an den Bürgerinnen und Bürger zu sein. Im Zentrum stehen:

  • Deregulierung: Weniger Bürokratie, schlankere Verfahren (wichtige Aspekte sind Teil des Deregulierungspaketes von Landeshauptmann Thomas Stelzer)
  • Digitalisierung: Modernisierung der Verwaltung durch digitale Prozesse
  • Effizienzsteigerung: Schnellere Abläufe für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung
  • Bürgernähe: Stärkere Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort

„Gemeinsam mit Gemeinden, Politik und Verwaltung schaffen wir die Grundlage für eine moderne Kommunalverwaltung – zukunftsfit, digital und praxisnah“, betont Gemeinde-Landesrätin Michaela Langer-Weninger. Ein breiter Konsens sei dabei besonders wichtig: „Dieses Gesetz prägt das Leben der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher in ihren Heimatgemeinden maßgeblich. Deshalb war es mir von Beginn an ein besonderes Anliegen, Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Interessenvertretungen einzubinden und möglichst viele Perspektiven zu berücksichtigen.“

Wichtigste Änderungen im Überblick

  • Stärkung des ländlichen Raums
    Ein besonderer Fokus liegt auf attraktiven Rahmenbedingungen für Verwaltungsgemeinschaften. Dadurch können Gemeinden – gerade im ländlichen Raum – einfacher zusammenarbeiten und ihre Ressourcen effizient bündeln. So können auch kleinere Gemeinden ein breites, modernes und fachspezifisches Serviceangebot für ihre Bürgerinnen und Bürger sicherstellen.
     
  • Gleichberechtigung auf kommunaler Ebene stärken
    Künftig müssen Gemeinden auch ausdrücklich Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten in ihren Ausschüssen behandeln. Ob als Teil eines gemeinsamen Familien-, Frauen und Gleichstellungsausschusses oder in eigener Form – die konkrete Ausgestaltung liegt bei den Gemeinden.
     
  • Angleich an die Teuerung
    Durch die Teuerung hat sich die Zuständigkeit bei Anschaffungen und Investitionen verschoben. Was vor zehn Jahren noch vom Bürgermeister oder von der Bürgermeisterin entschieden werden konnte, erfordert heute (aufgrund der gestiegenen Kosten) oft den Beschluss des Gemeindevorstands oder des Gemeinderats. Mit der Novelle werden deshalb die Wertgrenzen angehoben, sodass die Gemeinden schneller handeln können. Davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger direkt: Projekte können zügiger umgesetzt und Dienstleistungen ohne Verzögerung bereitgestellt werden.
     
  • Mehr Transparenz durch Videoaufzeichnungen
    Gemeinderatssitzungen sind öffentlich. Künftig kann der Gemeinderat beschließen, sie aufzuzeichnen und online bereitzustellen. „So machen wir Gemeindepolitik noch näher am Menschen“, betont Landesrätin Michaela Langer-Weninger. Ein DSGVO-konformer Umgang mit personenbezogenen Daten ist dabei klar geregelt.
     
  • Mehr Spielraum für Gemeinden – Nutzen für die Bevölkerung
    Künftig können Verfügungs- und Repräsentationsmittel bereits während des Budgetprovisoriums genutzt werden – bis zu einem Zwölftel des Vorjahresbudgets pro Monat. „Unsere Vereine und Ehrenamtlichen sind das Herz unserer Gesellschaft und tragen unser Zusammenleben vor Ort. Auch in finanziell herausfordernden Zeiten darf dieses Engagement nicht unter Druck geraten. Weniger Bürokratie verschafft den Gemeinden mehr Spielraum“, hält Gemeinde-Landesrätin Michaela Langer-Weninger fest.
     
  • Wahrung des politischen Gleichgewichtes
    Künftig wird klar geregelt, wer bei freiwerdenden Gemeindevorstands-Mandaten das Stimmrecht ausüben darf. Zudem kann bei der Bürgermeistervertretung – wenn Vizebürgermeister gleichzeitig abwesend sind – bestimmt werden, welches Gemeinderatsmitglied aus der Bürgermeisterfraktion das Amt vorübergehend ausübt.
     
  • Effizientere Beschlüsse und gebündelte Kompetenzen
    Künftig kann ein Ausschuss auch als Hilfsorgan des Gemeindevorstands tätig werden, wenn der Gemeinderat ein entsprechendes Beschlussrecht überträgt. Beschlüsse des Gemeindevorstands können zudem (unter bestimmten Voraussetzungen) im Umlaufweg gefasst werden. Darüber hinaus wird der Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters, etwa bei der Rechtsvertretung, erweitert. Das bündelt Ressourcen, spart Zeit und beschleunigt Entscheidungen.
     
  • Rechtssicherheit in Ausnahmesituationen
    Krankheitswellen, Hochwasser oder andere außergewöhnliche Ereignisse erfordern in Gemeinden besondere Aufmerksamkeit und schnelles Handeln. In solchen Situationen kann es erforderlich sein, Abläufe flexibel zu gestalten. Die neue Regelung stellt sicher, dass Sitzungen bei sachlich gerechtfertigten Gründen abgesagt werden können, ohne dass die Rechtssicherheit der handelnden Personen beeinträchtigt wird.
     
  • Digitale Abstimmungen
    Künftig ist die Abstimmung im Gemeinderat auch über eine technische Vorrichtung digital möglich. Die Regelung ist am Zahn der Zeit, erleichtert die Arbeit der Gemeindeämter enorm und spart wertvolle Zeit.

Nächste Schritte

  • Ende Februar Start Begutachtung (8 Wochen)
  • Anschließend Bearbeitung der Stellungnahmen sowie erneute Abstimmungsrunde mit den Landtagsklubs
  • Voraussichtlich Mai Eingang Landtag
  • Anschließend Beginn des parlamentarischen Prozesses (Ausschüsse, Unterausschüsse)
  • Beschluss im Landtag vom parlamentarischen Prozess abhängig (je nachdem wie viele Unterausschüsse notwendig sind)

Rückfragen & Kontakt

Thomas Pürstinger
Presse LRin Langer-Weninger
Telefon: +43 732 77 20-111 19, +43 664 600 72-111 19
E-mail: [email protected]

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