- 12.12.2025, 08:24:17
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LR Dörfel: Klare Regeln, mehr Eigenverantwortung: Neues Sozialhilfe-Ausführungsgesetz im Oö. Landtag beschlossen
LR Dörfel: Klare Regeln, mehr Eigenverantwortung: Neues Sozialhilfe-Ausführungsgesetz im Oö. Landtag beschlossen
Oberösterreich verschärft Sozialhilfe – Eigenverantwortung und Mitwirkungspflicht im Zentrum
Am Donnerstagabend wurde im Zuge des Budgetlandtags die Novelle des Oberösterreichischen Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes im Landtag beschlossen. Das neue Gesetz bringt spürbare Verschärfungen und stellt klar: Sozialhilfe ist eine Überbrückung in Notsituationen – kein dauerhaftes Versorgungsmodell.
„Sozialhilfe ist Hilfe zur Selbsthilfe, kein Lebensmodell. Wer auf Unterstützung angewiesen ist, bekommt sie – aber wir erwarten auch, dass Menschen aktiv an der Verbesserung ihrer Situation mitwirken. Wer nicht dazu bereit ist und das System ausnutzen will, muss mit Konsequenzen rechnen.“
Sozial-Landesrat Dr. Christian Dörfel
Die zentralen Änderungen im Überblick:
- Verpflichtende Maßnahmenplanung ab dem ersten Tag
Bereits bei Antragstellung wird ein individueller Maßnahmenplan erstellt – etwa zur Teilnahme an Deutschkursen, zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation oder zur Integration in den Arbeitsmarkt. Die Umsetzung ist verpflichtend und Teil der neuen Bemühungspflicht. - Verschärfte Sanktionen bei Pflichtverstößen
Bei Verstößen gegen die Bemühungspflicht gibt es künftig nur mehr zwei Sanktionsstufen: 30 % und 50 % Kürzung der Leistungen. Wird dauerhaft nicht mitgewirkt, kann die Sozialhilfe wie bisher vollständig eingestellt werden. - Reduzierte Einstiegshilfe bei Erstantrag oder Wiedereinstieg
Um eine Umgehung von Sanktionen durch wiederholte Neuanträge zu verhindern, wird bei erstmaliger Antragstellung oder nach Leistungspausen zunächst nur 50 % der Sozialhilfe ausbezahlt. Erst bei glaubhafter Mitwirkung – z. B. durch Teilnahme an Integrations- oder Sprachmaßnahmen – erfolgt eine Aufstockung. - Verantwortung von Eltern
Die Verantwortung der Eltern im Rahmen der Schul- und Kindergartenpflicht wird mit einer neuen Zielbestimmung verdeutlicht. Leistungen der Sozialhilfe müssen dem Zweck nach für die Entwicklungs- und Bildungschancen ihrer Kinder verwendet werden. - Verbesserter Datenaustausch mit AMS & Behörden
Ein schnellerer Informationsfluss zwischen den zuständigen Stellen soll helfen, Missbrauch zu vermeiden und Integrationsmaßnahmen besser zu steuern.
Rückfragen & Kontakt
Thomas Schachner, BEd
Presse LR Dörfel
Telefon: +43 732 77 20-173 08, +43 664 600 72-173 08
E-mail: thomas.schachner@ooe.gv.at
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