• 24.10.2025, 13:12:28
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LR Winkler: Konferenz der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe-Landesrät:innen

Konferenz der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe-Landesrät:innen: Landesrat Martin Winkler fordert Strukturen für minderjährige Intensivtäter:innen

Bei der diesjährigen Konferenz der österreichischen Kinderschutz-Landesrätinnen und Landesräte in Salzburg wurde eine Vielzahl an Anträgen beschlossen, die auf gleiche Startchancen für alle Kinder und Jugendlichen abzielen. Fünf der eingebrachten Initiativen kamen aus Oberösterreich – diese wurden alle einstimmig beschlossen. Neben Strukturen für minderjährige Intensivtäter:innen setzte sich LR Martin Winkler etwa für wirkungsvolle Maßnahmen gegen Kinderarmut, insbesondere für eine Unterhaltsgarantie, ein.

Strukturen für minderjährige Intensivtäter
Expert:innen sind sich einig, dass eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters nicht zielführend ist. Dennoch müssen konkrete Strukturen und Maßnahmen geschaffen werden, um auf selbst- und fremdgefährdendes Verhalten von Kindern und Jugendlichen angemessen reagieren zu können.

„Wir erleben zunehmend Fälle, in denen Kinder und Jugendliche aufgrund massiver familiärer, gesundheitlicher und sozialer Belastungen auffällig werden. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, diese Kinder angemessen zu betreuen, zu unterrichten und medizinisch – insbesondere psychiatrisch – zu versorgen“, betont Landesrat Martin Winkler.

Studien zeigen, dass ein Großteil der delinquenten Kinder und Jugendlichen an psychiatrischen Krankheitsbildern leidet. Daher ersuchen die Kinder- und Jugendhilfe-Landesrät:innen die Justizministerin sowie den Innenminister, bei der weiteren Planung von Maßnahmen zum Freiheitsentzug bei strafunmündigen Minderjährigen aus erzieherischen Gründen und zum Schutz der Gesellschaft folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:

  • Definition der Zielgruppe „strafunmündige Intensivtäter:innen“
  • Gegebenenfalls Schaffung einer bundesgesetzlichen Regelung zur Möglichkeit des Freiheitsentzugs für strafunmündige Intensivtäter:innen
  • Klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • Klärung der Finanzierung im Vorfeld
  • Aus fachlichen und gesellschaftspolitischen Erwägungen werden geschlossene Einrichtungen, betrieben durch die Kinder- und Jugendhilfe, nicht mitgetragen.

Weiters muss der Jugendstrafvollzug bei mündigen minderjährigen Straftäter:innen – also über 14-Jährigen – entsprechende Rahmenbedingungen eines modernen, effektiven und humanen Jugendstrafvollzuges aufweisen, mit dem Ziel der gesellschaftlichen Wiedereingliederung.

Unterhaltsgarantie als Schutzschirm gegen Kinderarmut
Ein weiterer Antrag aus Oberösterreich betrifft die Einführung einer Unterhaltsgarantie. Diese soll sicherstellen, dass Kinder, die keinen oder nur einen geringen Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss erhalten, dennoch laufend finanziell abgesichert sind.

„Kinderarmut ist kein Randthema, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem, das unmittelbare Auswirkungen auf Bildungschancen, Gesundheit und Lebensperspektiven hat. Mit einer Unterhaltsgarantie könnten wir eine Lücke schließen und einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit leisten“, unterstreicht Landesrat Winkler.

Daher setzen sich die Kinder- und Jugendhilfe-Landesrät:innen bei der Justizministerin dafür ein, möglichst umgehend die Einrichtung eines Unterhaltsgarantie-Fonds sowie eine Reform des Unterhaltsrechts auf den Weg zu bringen, um sicherzustellen, dass in jenen Fällen, in denen Unterhaltszahlungen ausbleiben, der laufende Unterhalt dennoch gewährleistet ist.

Rückfragen & Kontakt

Johanna Lehner, BA
Presse LR Mag. Winkler
Telefon: +43 732 77 20-120 55, +43 664 600 72-120 55
E-mail: johanna.lehner@ooe.gv.at
 

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