• 16.09.2025, 12:07:47
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KiJA OÖ: Mehr Unterstützung für junge Erwachsene - Fokus auf Care Leaver

KiJA OÖ: Mehr Unterstützung für junge Erwachsene – Fokus auf Care Leaver

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Oberösterreich (KiJA OÖ) erweitert ihr Beratungs- und Unterstützungsangebot für junge Erwachsene bis 21 Jahre. Immer häufiger suchen junge Menschen auch nach ihrem 18. Geburtstag Rat und Hilfe – insbesondere bei Fragen zu Unterhalt, Wohnen, Ausbildung, Beziehungen oder psychischen Belastungen. Die KiJA OÖ reagiert auf diesen steigenden Bedarf mit einem neuen Maßnahmenpaket, das speziell auf die Bedürfnisse junger Erwachsener zugeschnitten ist.

Wachsende Nachfrage nach Unterstützung ab 18 Jahren

Die KiJA OÖ ist gesetzlich beauftragt, die Rechte und Interessen junger Menschen bis zum 21. Lebensjahr zu vertreten. Während in der Vergangenheit vor allem Kinder und Jugendliche unter 18 im Mittelpunkt standen, zeigt sich zunehmend, dass auch junge Erwachsene Begleitung benötigen. Im Jahr 2024 entfielen bereits 6 % aller Beratungsanfragen, das sind rund 300, auf junge Erwachsene über 18 Jahre.

„Junge Menschen müssen unabhängig von ihrem bisherigen Lebensweg die gleichen Chancen auf ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben haben. Mit 18 Jahren haben sie alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen – aber nicht automatisch ein stabiles soziales Netz, das Sicherheit bietet“, betont Kinder- und Jugendanwältin Mag.a Christine Winkler-Kirchberger.  

Konkrete Unterstützung – Beispiele aus der Praxis

Die Anliegen der jungen Menschen über 18, die sich an die KiJA OÖ wenden, sind sehr vielfältig:

Anna* (18) ist nach Jahren des Zusammenlebens mit ihrer alleinerziehenden psychisch kranken Mutter sehr belastet. Nach der Matura findet sie eine Lehrstelle und möchte in eine eigene Wohnung ziehen, hat aber in ihrer Familie keinen Rückhalt. Die KiJA OÖ unterstützt sie bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, um die Wohnkosten abzusichern. Außerdem wird eine therapeutische Begleitung vermittelt.

Johannes* (19) muss seine Wohngruppe der Kinder- und Jugendhilfe mit 18 verlassen und verliert seine Lehrstelle. Er wird durch die KiJA OÖ bei der Suche nach einem Wohnplatz beraten und erhält laufend psychosoziale Unterstützung. Mittlerweile hat er auch wieder einen Ausbildungsplatz gefunden.

Sophie* (19) ist in einer Einrichtung der Behindertenhilfe untergebracht und fühlt sich dort nicht mehr wohl. Die Kinderanwaltliche Vertrauensperson (KAVE) der KiJA OÖ unterstützt sie beim Umzug in eine Wohngruppe für junge Erwachsene. Ein Jahr später wendet sich Sophie wieder an die KiJA OÖ, weil sie Hilfe in einer rechtlichen Angelegenheit braucht. Sie erhält kostenlose Rechtsberatung und wird zur zuständigen Behörde begleitet.

* Fall anonymisiert

Diese Beispiele zeigen: Junge Erwachsene brauchen nicht nur juristische Klarheit, sondern auch psychosoziale Stabilität und praktische Orientierung.

Care Leaver im Fokus

Besonders herausfordernd ist der Übergang ins Erwachsenenleben für sogenannte Care Leaver, also junge Menschen, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgewachsen sind. „Mit Erreichen der Volljährigkeit fallen viele bisherige Unterstützungsmaßnahmen weg, obwohl die Betroffenen noch auf Begleitung angewiesen sind“, erklärt Manuela Brendel MA, Teamleitung Beratung der KiJA OÖ.

Es gibt zwar die Möglichkeit der Verlängerung einer Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Volle Erziehung oder Mobile Betreuung) bis zum 21. Lebensjahr, darauf besteht aber kein Rechtsanspruch. Im Jahr 2024 waren in Oberösterreich 223 junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht, weitere 145 wurden in ambulanten Maßnahmen betreut. Immer wieder stehen Care Leaver aber bereits mit 18 vor dem Schritt in ein eigenständiges Leben – meist ohne familiären Rückhalt und ohne ausreichende institutionelle Unterstützung.

Maßnahmenpaket für junge Erwachsene

Auf Basis langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit jungen Menschen hat die KiJA OÖ ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt. Es bietet:

  • Rechtliche Beratung – etwa zu Unterhalt, Verträgen oder Ansprüchen.
  • Psychosoziale Begleitung – Unterstützung in belastenden Lebenssituationen und bei der Orientierung.
  • Praktische Hilfe – bei Wohnungsfragen, Existenzsicherung und beim Zugang zu staatlichen Leistungen.

Darüber hinaus hat die KiJA OÖ auf ihrer Website einen eigenen Infobereich für junge Erwachsene geschaffen. Dort finden sich leicht verständliche Informationen zu Rechten, Finanzen, Ausbildung, Wohnen, Gesundheit und Partnerschaft – ergänzt durch Links zu Beratungsstellen und Unterstützungsangeboten. Mehr: www.kija-ooe.at/endlich-18.htm

Die KiJA OÖ steht mit diesen Informations- und Beratungsangeboten als unabhängige Anlaufstelle natürlich allen jungen Menschen bis 21 zur Verfügung – kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym; insbesondere sollen aber die Care Leaver erreicht und über ihre Rechte aufgeklärt werden.

Kontinuität durch Kinderanwaltliche Vertrauenspersonen

Bei der Unterstützung der Care Leaver spielen die sogenannten Kinderanwaltlichen Vertrauenspersonen (KAVE) der Kinder- und Jugendanwaltschaft, die als unabhängige Berater/innen für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen zur Verfügung stehen, eine wichtige Rolle. Sie sichern Kontinuität und Stabilität – auch über den 18. Geburtstag hinaus.

Ab sofort erhalten Jugendliche, die in sozialpädagogischen Wohngruppen oder anderen Einrichtungen untergebracht sind, vor dem Übergang in die Volljährigkeit von den Kinderanwaltlichen Vertrauenspersonen ein Informationspaket mit allen relevanten Beratungsangeboten.

Eine Kooperation mit dem Einrichtungshaus JYSK ermöglicht es den Jugendlichen zudem, eine Erstausstattung für die erste eigene Wohnung zu besonders günstigen Konditionen zu erwerben.

Forderung nach klaren Rechtsansprüchen

Derzeit regeln § 21 und § 48 des Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetzes Unterstützungen für junge Erwachsene. Diese sind jedoch nur als „Kann-Bestimmungen“ ausgestaltet – ein Rechtsanspruch besteht nicht. In der Praxis führt das zu einer sehr unterschiedlichen Handhabung in den Bezirken, aber auch zwischen den Bundesländern, da einheitliche Standards der unterschiedlichen Landesgesetze fehlen.

Daher fordern auch die Kinder- und Jugendanwält/innen Österreichs seit langem einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Hilfen für junge Erwachsene sowie klare Qualitätsstandards bei der Hilfeplanung.

Mehr erfahren: www.kija-ooe.at   

Rückfragen & Kontakt

Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ
Mag.a Elisabeth Anderl
Energiestraße 2, A-4021 Linz
Telefon: +43 732 77 20-140 01
E-Mail: kija@ooe.gv.at
www.kija-ooe.at

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