- 28.08.2025, 13:47:21
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LR Kaineder: Fernwärme darf kein Monopol ohne Regeln bleiben – OÖ als Vorbild für faire Preise
LR Kaineder: Fernwärme darf kein Monopol ohne Regeln bleiben – OÖ als Vorbild für faire Preise
Die gestern veröffentlichte Analyse zu den enormen Preisunterschieden bei der Fernwärme zeigt aus Sicht von Konsument/innenschutz-Landesrat Stefan Kaineder einmal mehr: „Fernwärmekundinnen und -kunden sind den Monopolisten ausgeliefert. Sie haben keine Wahlfreiheit und gerade deshalb braucht es faire und transparente Regeln. Oberösterreich hat gezeigt, dass man mit klaren Leitplanken Preisexplosionen verhindern kann. Das muss endlich österreichweit Standard werden.“
Rund eine Million Haushalte in Österreich sind auf Fern- oder Nahwärme angewiesen. Fernwärme bietet viele Vorteile, darunter eine hohe Versorgungssicherheit, geringe Emissionen durch effiziente zentrale Anlagen sowie den Komfort einer wartungsarmen und platzsparenden Heizlösung. Aber leider auch einen erheblichen Nachteil: Während man bei Strom und Gas zwischen Anbietern wählen kann, besteht diese Möglichkeit bei der Fernwärme nicht. „Wenn ein Grundbedürfnis wie Heizen und Warmwasser von Monopolstrukturen bestimmt ist, dann braucht es eine klare politische Verantwortung, um Konsumentinnen und Konsumenten vor überzogenen Preisen zu schützen. Hier ist der Wirtschaftsminister gefordert, der selbst in die Preisregelung für Fernwärmemonopole eingreifen könnte“, betont Kaineder.
In Oberösterreich verfügt das Land über Preisregelungskompetenz bei den großen Fernwärmeanbietern Energie AG, Linz AG und eww. Kaineder hat im Krisenjahr 2022 diese Kompetenz genutzt, um Preisanträge über der Inflationsrate zu untersagen. Damit konnten für mehr als 200.000 Menschen Preissteigerungen auf maximal acht Prozent beschränkt werden. „Ohne Eingriff hätten wir in Oberösterreich Preissteigerungen von über 100 Prozent sehen können. Eine Katastrophe für die Haushalte und ein zusätzlicher Turbo für die Inflation“, so Kaineder.
Dass das Modell wirksam war, zeigt nicht nur der Schutz der oberösterreichischen Fernwärmekund/innen, sondern auch die zahlreichen Zuschriften, die Kaineder nach der Preisbremse erreichten. „Viele Menschen haben uns geschrieben und sich bedankt. Aber gleichzeitig haben sich auch viele bei uns gemeldet, die in anderen Versorgungsgebieten wohnen, wo wir keine Regelungskompetenz haben. Diese Rückmeldungen zeigen klar: Wir brauchen eine einheitliche Regelung.“
Kaineder fordert daher Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer auf, zu handeln und die gesetzlichen Möglichkeiten des Preisgesetzes auszuschöpfen. Er könnte selbst regeln oder die Kompetenz an die Länder delegieren. Zudem braucht es eine Ausweitung auf alle Anbieter. Auch in Oberösterreich sollen alle Versorgungsgebiete umfasst sein.
„Viele Menschen können sich ihr Heizsystem nicht aussuchen. Es ist daher die Pflicht der Politik, für faire Bedingungen zu sorgen. Oberösterreich hat gezeigt, dass Eingriffe funktionieren. Jetzt ist es Zeit, daraus einen Systemwechsel für ganz Österreich zu machen“, unterstreicht Kaineder.
Rechtlichter Hintergrund Preisfestsetzung Fernwärme
Fernwärmeversorger unterliegen grundsätzlich dem Preisgesetz 1992. Darin ist festgelegt, dass die Behörde (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) für die Lieferung von Fernwärme und damit zusammenhängenden Nebenleistungen volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise kann. Nach § 6 Preisgesetz 1992 sind Preise volkswirtschaftlich gerechtfertigt, wenn sie sowohl den bei der Erzeugung und im Vertrieb oder bei der Erbringung der Leistung jeweils bestehenden volkswirtschaftlichen Verhältnissen als auch der jeweiligen wirtschaftlichen Lage der Verbraucher oder Leistungsempfänger bestmöglich entsprechen. Ein Ziel dieser Regelung ist daher unter anderem der Schutz der Konsument/innen vor ungerechtfertigten Preisfestsetzungen der agierenden Fernwärmenetzbetreiber.
Das Land Oberösterreich wurde in den 1980er Jahren mit Delegierungsbescheiden des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten beauftragt, die Höchstpreise von Fernwärme in bestimmten Versorgungsgebieten für die Energie AG, die Linz AG sowie die eww festzulegen.
Durch die Delegierungsbescheide für die drei genannten Fernwärme-Anbieter sind ein Großteil der Fernwärmekund/innen in Oberösterreich von den Vorteilen der Höchstpreisfestsetzung erfasst, allerdings gibt es laut Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen insgesamt rund 40 Fernwärmelieferanten hierzulande. Daraus ergibt sich, dass ein Teil der Fernwärmekund/innen aktuell nicht von behördlichen Höchstpreisfestsetzungen umfasst sind. Zusätzlich sind auch all jene nicht inkludiert, die in anderen Versorgungsgebieten der Energie AG oder der LINZ AG wohnen. Damit ist möglich, dass etwa zum Beispiel in Linz im Versorgungsgebiet, das unter das Preisregime des Landes fällt, der Höchstpreis um max. acht Prozent erhöht wurde, aber in jenen Gebieten, wo das Regime nicht greifen darf, Preissteigerungen weit mehr ausmachen konnten.
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Werner Dedl
Presse LR Kaineder
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