• 31.07.2025, 13:30:00
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LH-Stv.in Haberlander: Kinder im Krankenhaus: OÖ plant Neuregelung der Gebühren für Begleitpersonen

Kinder im Krankenhaus: OÖ plant Neuregelung der Gebühren für Begleitpersonen

LH-Stellvertreterin Haberlander: „Keine Gebühren für Begleitung von Kindern bis zum 6. Geburtstag, von chronisch kranken Kindern bis zum 14. Geburtstag“

Im Auftrag von Gesundheits-Landesrätin Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander sollen die Gebühren für Begleitpersonen von Kindern in den oö. Fondskrankenanstalten neu geregelt werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf geht am 1. August 2025 in Begutachtung.

„Gesundheit ist für uns das höchste Gut. Deshalb ist die Gesundheitsversorgung unsere wichtigste Aufgabe. Wir haben dabei ein großes Ziel: Dass die Menschen in unserem Land gesund und gut leben können, von Anfang an und ein ganzes Leben lang. Und wir haben das Ziel, kranke Menschen sowie ihre Angehörigen nicht alleinzulassen, sondern sie zu begleiten und zu unterstützen. Ein krankes Kind und ein damit verbundener Krankenhausaufenthalt sind eine enorme Belastung für die ganze Familie. Wir wollen Familien in solchen Situationen bestmöglich entlasten, indem wir dafür sorgen, dass diese ohnehin schwierige Situation nicht auch noch zu einer finanziellen Herausforderung wird. Besonders für Eltern mit chronisch kranken Kindern, die ihr Kind ins Krankenhaus begleiten, soll die neue Regelung Klarheit und Sicherheit schaffen. Denn auf Oberösterreich ist Verlass“, betont Gesundheits-Landesrätin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander.

Mit der Neuregelung sollen ab 1. Oktober 2025 die gesamten Gebühren für die Begleitung von Kindern im Krankenhaus bis zum 6. Geburtstag entfallen. Ab Vollendung des 6. Lebensjahres ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 20 Euro pro Tag zu bezahlen. Ab 2026 erfolgt eine jährliche Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex. Für die Begleitung von chronisch kranken Kindern im Krankenhaus entfallen diese Gebühren jedoch bis zum 14. Geburtstag.

Generell sind die Gebühren für die Begleitung von Kindern in oö. Fondsspitälern mit einer maximalen Dauer von 25 Tagen gedeckelt. Sollten Kinder aufgrund von schwerwiegenden Verletzungen oder Erkrankungen also länger als 25 Tage stationär aufgenommen werden, sind ab dem 26. Tag keine Begleitkosten mehr zu bezahlen.

Im Österreichvergleich liegt Oberösterreich auch mit dem Kostenbeitrag von 20 Euro bei den Begleitgebühren im unteren Feld und bleibt damit Vorreiter. Die Befreiung bis zum 6. Geburtstag gibt es derzeit nur in zwei weiteren Bundesländern.

Geplant ist, dass die Verordnung zur Neuregelung der Gebühren für Begleitpersonen von Kindern in den oö. Fondskrankenanstalten mit 1. Oktober 2025 in Kraft tritt.

Rückfragen & Kontakt

Michael Riegelnegg, MA
Presse LH-Stv.in Haberlander
Telefon: +43 732 77 20-171 15, +43 664 600 72-171 15
E-mail: michael.riegelnegg@ooe.gv.at
 

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