• 11.07.2025, 10:16:36
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LR Winkler: Beratungsgutscheine für Care Leaver – Kinder- und Jugendhilfe OÖ baut Unterstützung für junge Erwachsene aus

Kinderschutz-Landesrat Martin Winkler: Beratungsgutscheine für Care Leaver – Kinder- und Jugendhilfe OÖ baut Unterstützung für junge Erwachsene aus

Mit der Novellierung des Oberösterreichischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes wurden die Rechte und Unterstützung für junge Erwachsene nachhaltig gestärkt. Ein zentraler Bestandteil dieser Verbesserungen ist die flächendeckende Einführung des bereits bewährten Modells der Beratungsgutscheine. Dieses Angebot richtet sich an alle Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sowie an junge Erwachsene („Care Leaver“), die zuvor in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie betreut wurden.

Wir wollen sicherstellen, dass junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in der Obhut der Kinder und Jugendhilfe verbracht haben, auch beim Übergang in die Selbstständigkeit nicht alleine gelassen werden“, betont Kinderschutz-Landesrat Mag. Martin Winkler.

Jugendliche und junge Erwachsene benötigen oft auch nach dem Ende einer Betreuung in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder einer Pflegefamilie punktuell Unterstützung. Um in herausfordernde Situation auch später noch Hilfe anbieten zu können, wird das Modell der Beratungsgutschein ab 2025 flächendeckend ausgerollt. Alle Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie betreut wurden, erhalten bei Beendigung der Vollen Erziehung oder Nachbetreuung ein Gutscheinheft.

Die Beratungsgutscheine können bei jeder mobilen oder ambulanten Einrichtung der Erziehungshilfe eingelöst werden. Für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind die Beratungen kostenlos, die Kosten übernimmt die Kinder- und Jugendhilfe. Insgesamt können bis zu 20 Beratungsstunden innerhalb von drei Jahren genutzt werden. Für die Umsetzung stellt die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2025 ein Budget von bis zu max. 80.000 Euro bereit.

„Auch junge Menschen, die bis zu ihrer Volljährigkeit bei ihren Eltern leben konnten, werden mit dem 18. Geburtstag nicht einfach ohne weitere Kontaktmöglichkeit vor die Tür gesetzt. Die Sicherheit, sich in schwierigen Lebensphasen dort Hilfe holen zu können, wo man darauf vertraut, sie auch zu bekommen, verdient jede und jeder gleichermaßen“, betont Landesrat Martin Winkler abschließend.

 

Rückfragen & Kontakt

Johanna Lehner, BA
Presse LR Winkler
Telefon: +43 732 77 20-120 55, +43 664 600 72-120 55
E-mail: johanna.lehner@ooe.gv.at

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