• 22.04.2025, 09:04:07
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LRin Langer-Weninger: LRH-Bericht: Grünes Licht für Grünen Grundverkehr

LRH-Bericht: Grünes Licht für Grünen Grundverkehr
Grund und Boden sind beim oö. Agrarressort in guten Händen. Landesrechnungshof bestätigt korrekte Vorgehensweise beim Grünen Grundverkehr und Vorbehaltsgebieten.

90 Prozent der Landesfläche in Oberösterreich sind grün – im wahrsten Sinne des Wortes. Sie werden land- und forstwirtschaftlich genutzt und bilden das Rückgrat unserer Lebensmittelversorgung, unserer bäuerlichen Betriebe und unseres Klimaschutzes. „Wer über Boden spricht, spricht über Zukunft. Und genau deshalb ist der sogenannte „Grüne Grundverkehr“ kein Nebenschauplatz, sondern ein zentrales agrarpolitisches Steuerungsinstrument. Jetzt bestätigt der Landesrechnungshof schwarz auf weiß: Das Agrarressort hat beim Schutz unserer Böden alles richtig gemacht“, so Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger.

Grüner Grundverkehr schützt, was uns nährt
Der „Grüne Grundverkehr“ umfasst den Eigentumserwerb von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und ist im Oö. Grundverkehrsgesetz geregelt. Der Erwerb dieser Flächen ist genehmigungspflichtig – und das mit gutem Grund: „Boden darf nicht zum Spekulationsobjekt werden. Er soll jenen zur Verfügung stehen, die ihn bewirtschaften, pflegen und erhalten – die Land- und Forstwirte unseres Landes“, so Langer-Weninger und weiter: „Landwirtschaft baut Boden in Form von Humus auf. Das kann keine andere Branche. Darum ist der sorgsame Umgang mit Grund und Boden nicht nur eine Frage der Versorgungssicherheit, sondern auch eine der Generationenverantwortung.“

LRH bestätigt: Vorgehensweise korrekt und rechtskonform
Im Zentrum der Initiativprüfung des Landesrechnungshofes stand unter anderem das Verfahren zur Erklärung von Gemeinden zu sogenannten Vorbehaltsgebieten – also Gebieten, in denen der Erwerb von Baugrundstücken besonders reguliert wird, um dem wachsenden Freizeitwohnsitzdruck und überhitzten Bodenpreisen entgegenzuwirken. Aktuell sind 26 Gemeinden – vor allem in der Seenregion und im Raum Pyhrn-Priel – als solche Vorbehaltsgebiete ausgewiesen.

Besonderes Augenmerk galt dem viel diskutierten Antrag der Stadtgemeinde Gmunden. Der Landesrechnungshof stellte klar: Das Verfahren wurde ordnungsgemäß und gesetzeskonform durchgeführt.

„Unsere Fachabteilung für Land- und Forstwirtschaft hat die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung umfassend geprüft. Auch der Umgang mit dem urheberrechtlich geschützten Sachverständigengutachten wurde vom LRH als korrekt beurteilt“, betont Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger und weiter: „So wie jede Angelegenheit des Grünen Grundverkehrs mit höchster Sorgfalt und Professionalität beurteilt wird, wurde auch hier korrekt vorgegangen – das wurde uns nun schwarz auf weiß vom Landesrechnungshof bestätigt.“

Empfehlungen werden ernst genommen
Die Empfehlungen des Landesrechnungshofes werden ernst genommen. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung wird etwa die Freigebiete-Verordnung evaluiert und wo nötig angepasst. Auch die Struktur der Bezirksgrundverkehrskommissionen wird einer grundlegenden Prüfung unterzogen – in enger Abstimmung mit den Bezirkshauptmannschaften.

Rückfragen & Kontakt

Elisabeth Hasl
Presse LRin Langer-Weninger
Telefon: +43 732 77 20-111 46, +43 664 600 72-111 46
E-mail: elisabeth.hasl@ooe.gv.at
 

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