- 02.04.2025, 08:41:32
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Haus zum Guten Hirten in Hall für transparente Gemeinschaftsverpflegung ausgezeichnet
Auszeichnung für das Haus zum Guten Hirten: „GUT ZU WISSEN“ bestätigt Transparenz in der Gemeinschaftsverpflegung
Das Haus zum Guten Hirten in Hall wurde im Rahmen der Initiative „GUT ZU WISSEN“ ausgezeichnet und setzt damit ein starkes Zeichen für mehr Transparenz in der Gemeinschaftsverpflegung. Die feierliche Übergabe des Zertifikats erfolgte Anfang März direkt vor Ort durch Landwirtschaftskammer-Vizepräsidentin Helga Brunschmid.
Das Haus zum Guten Hirten ist ein modernes Wohn- und Pflegeheim für ältere Menschen und gehört zu den Sozialen Einrichtungen der Barmherzigen Schwestern von Zams. Die bewusste Entscheidung zur Teilnahme an der Initiative unterstreicht die Werte des Hauses: Transparenz, Qualitätssicherung und Regionalität. Seit 2023 besteht in der Gemeinschaftsverpflegung die gesetzliche Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung für bestimmte Speisen, die Fleisch, Milch oder Eier enthalten. Die Initiative „GUT ZU WISSEN“ bietet dazu ein einfaches und transparentes Kennzeichnungssystem mit jährlicher Kontrolle durch unabhängige Prüfinstanzen.
Vorteile der transparenten Kennzeichnung
Die Herkunftskennzeichnung bringt zahlreiche Vorteile für das Haus zum Guten Hirten mit sich. Sie ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit der verwendeten Lebensmittel, sichert deren Qualität und bietet den Essensbezieher*innen eine bewusste Entscheidungsgrundlage. Positive Rückmeldungen kommen nicht nur von den Bewohner*innen, sondern auch von externen Kunden wie Firmen und Altersheimen, die die zusätzliche Transparenz schätzen.
Umsetzung und Herausforderungen
Die korrekte Herkunftskennzeichnung wird durch unabhängige Prüfungen der SLK GesmbH sichergestellt. Regelmäßige Kontrollen der Lieferdokumente garantieren die Einhaltung der Richtlinien. Die Umstellung erforderte keine Änderung der Lieferanten oder des Speisenangebotes, brachte jedoch einen administrativen Mehraufwand im Betrieb mit sich.
Verantwortung in der Gemeinschaftsverpflegung
„Unser oberstes Ziel ist das Wohl unserer Bewohner*innen. Mit der Auszeichnung können wir belegen, dass wir auch bei der Ernährung auf Top-Qualität und Transparenz setzen“, betont Heimleiterin Alina Kelca, MBA. Geschäftsführer Dipl. KH-Bw. Bernhard Guggenbichler ergänzt: „Uns ist es ein besonderes Anliegen, eine gesunde und nachhaltig produzierte Verpflegung zu bieten. Die Teilnahme an „GUT ZU WISSEN“ unterstreicht unser Engagement für Regionalität und Qualität in der Gemeinschaftsverpflegung.“ Die Initiative richtet sich neben Pflegeeinrichtungen auch an Restaurants, Hotels und weitere gastronomische Betriebe. Die freiwillige Teilnahme bietet klare Wettbewerbsvorteile, da das Bewusstsein für regionale Herkunft und nachhaltige Lebensmittelproduktion kontinuierlich steigt. Den teilnehmenden Betrieben stehen zudem kostenlose Beratung und Unterstützung durch das „GUT ZU WISSEN“-Team zur Verfügung.
Mit der erfolgreichen Umsetzung dieser Maßnahme setzt das Haus zum Guten Hirten ein positives Beispiel für verantwortungsbewusste und zukunftsorientierte Gemeinschaftsverpflegung.
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